Anzeige machen wegen Betrug mit Hilfe von Ausweis?

6 Antworten

Anzeige bei der Polizei und nicht bei der Post, die ist aber nicht die Wohlfahrt. Sollte das ein Fake-Profil sein (Bilder von Ausweisen gibt es zu tausende im Darknet zu kaufen), wird die Polizei dir kein Geld erstatten. Ebenfalls heißt die Überweisung auch nichts. Du kannst jeden Namen der Welt in das Feld eintragen, die Bank interessiert sich nicht dafür, das kann ebenfalls ein Konto auf einen ganz anderen Namen sein.

Wenn du dich mit Betrug etc. auskennst wüsstest du, dass man nicht per Überweisung zahlen sollte, das ist die mit Abstand unsicherste Variante. Triffst du da auf einen Betrüger, ist dein Geld weg.

Du kannst bei der Polizei anzeige erstatten (Betrug und ggf. weiteres wenn der Ausweis gefälscht/geklaut ist). Das Geld kannst du auf 2 Arten zurückholen:

  • Zivilrechtlich einklagen wenn Mahnungen nichts bringen. Ist der Täter allerdings pleite bleibt man auf den Gerichts und Anwaltskosten sitzen außer man hat eine Rechtsschutzversicherung die die kosten übernimmt oder Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
  • Man kann es auch über den Täter-Opfer-Ausgleich versuchen das heißt du bekommst deinen Schaden vom Täter ersetzt dafür bekommt der Täter dann eine geringere oder gar keine Strafe. Ist allerdings freiwillig wo Opfer und Täter zustimmen müssen.

Das Bild bringt wohl wenig da man solche Bilder für wenige Euro hinterhergeschmissen bekommt oder der hat sich das Bild irgendwo anders aus dem Internet gezogen.

Der Ausweis nützt dir im Zweifelsfall gar nichts. Es sind inzwischen so viele Ausweisfotos im Umlauf… Ich hätte da mittlerweile auch mehrere im Angebot.

Die Bank prüft bei der Überweisung nicht, ob der angegebene Empfängername auch mit dem Kontoinhaber übereinstimmt.

Kannst du ja mal testen. Überweise auf das Konto eines Bekannten und gib Donald Duck oder Micky Maus als Empfänger an…

Am ehesten ist die IBAN ein Anhaltspunkt.

Die Polizei macht kein Inkasso. Die Zahlungen musst du zivilrechtlich zurückfordern.

Salomexhu 
Beitragsersteller
 27.08.2021, 13:37

Was meinst du mit zivilrecht zurückfordern

RobertLiebling  27.08.2021, 13:43
@Salomexhu

Das heißt, du musst dich selber drum kümmern.

Erst mal so fordern, dann Mahnbescheid, dann Klage. Bis du dein Geld eben hast. Oder auch nicht, wenn beim Anderen nichts zu holen ist.

Woher weißt du denn, wessen Ausweis du da zu sehen bekommen hast?

Es bleibt dir ja nichts anderes übrig als Anzeige zu erstatten. Das solltest du auch umgehend tun. Das Geld ist allerdings trotzdem weg.

...aber falls es doch Betrug war, kann ich dann mit dem Bild von dem Ausweis zur Post gehen und Anzeige erstatten.

Nein, Anzeige erstattet man nicht bei der Post, sondern bei der Polizei.

Und falls das funktioniert bekomme ich dann auch mein Geld wieder zurück?

Nein, das musst Du zivilrechtlich einfordern oder einklagen.

Salomexhu 
Beitragsersteller
 27.08.2021, 13:37

Ups meinte bei der Polizei 😬

RobertLiebling  27.08.2021, 13:37

Tatsächlich, da steht „zur Post“. 😂