Lüftungsvorschriften in geschlossenen kommerziell genutzen Räumlichkeiten
Hallo zusammen, ich trainiere nunmehr seit 4 Jahren im Fitnessstudio regelmäßig. Durch einen Umzug nach Berlin habe ich mir nun ein neues Fitnessstudio gesucht. Da ich Schichtarbeiter bin schaffe ich oft erst nach 23 Uhr ins Studio zu gehen. Das ganz große Problem ist nun das in meinem neuem Studio , welches in einem großen Einkaufszentrum liegt, ab 22 Uhr die Lüftung abgestellt wird. Oben drauf besitzt das Studio nicht ein Fenster da es im innern des Kaufhauses liegt. Ergo steht die Luft dort so knapp unter dem Dach und heizt sich unglaublich auf. Dann die Luftfeuchtigkeit durch Schweis und anderen Ausdünstungen. Von den Gerüchen mal abgesehen.
Meine Frage ist, wie kann es sein das ein Studio das damit wirbt 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche offen zu haben keine Lüftung bieten braucht, oder muss es das Studio in Wahrheit? Ich wurde mit den Worten abgedroschen "Wenn das Center zu ist ist halt auch die Lüftung aus". Meines Erachtens muss es doch hierfür rechtliche Grundlagen geben um gegen solch menschenunwürdige Gegebenheiten vorgehen zu können.
Wäre super wenn sich da wer auskennen würde.
Gruß
2 Antworten
ÖNORM bzw. VDI regeln eindeutig einen 0,5fachen Luftwechsel außerhalb der Betriebszeiten bzw. einen personenbezogenen Luftwechsel (ca. 50m³ pro Stunde und Person) im Betrieb.
Hat das Fitness-Studio 24 Stunden am Tag geöffnet, hat dieses die gefortderte Luftwechselrate auch 24/7 zur Verfügung zu stellen.
Alles Andere ist ein Fall für eine Anzeige beim Gewerbeamt.
DIe Ausrede, dass das Center zu hat ist in meinen Augen nicht gültig. Weil eine definitive Lüge - das Center ist nicht komplett geschlossen (wenn es geschlossen wäre, dürfte das Fitnesscenter nicht auf haben, oder?). In jedem Fall gilt: für Betrieb eines Raumes ist über die gesamte Betriebsdauer der nötige Luftwechsel bereitzustellen.
2 Möglichkeiten: Lüftung nachrüsten oder das Studio um 22 Uhr schließen^^
Das ist eine gute Frage! Laut VDI ist ein Mindestluftwechsel vorgeschrieben. Im Gegensatz zu früher darf dieser nicht ausschließlich über Fensterlüftung erfolgen (was in deinem Fall ja eh nicht geht). ABER Diese Regelung gilt für Neubauten und Große Umbaumaßnahmen. Wie der Fall bei Bestandsanlagen liegt kann ich dir leider nicht sagen.
Aber ich kann dir eine andere Seite ans Herz legen, wo die Frage bestimmt eher beantwortet werden kann.
http://www.haustechnikdialog.de/Forum/NewPost.aspx?f=5
Ist etwas unübersichtlich deswegen hab ich den Link so gemacht, dass du direkt an der richtigen Stelle rauskommst.
Persönlich halte ich es für ein Unding. Kann ja auch gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Viel Glück dabei.