Lücke im Lebenslauf von unter 3 Monaten von Relevanz?
Bei der Bewerbung für seinen neuen Arbeitgeber hat mein Bruder aus hier nicht näher auszuführenden Gründen eine zweimonatige Beschäftigung im Lebenslauf nicht erwähnt (und seiner insgesamt einjährigen beruflichen freiwilligen Auszeit angerechnet).
Kann sein neuer Arbeitgeber a) dies ausfindig machen und b) ihm deswegen ggfs. kündigen?
Anmerkung: Ich habe in einem Bewerbungstraining gelernt, dass Zeiten bis zu 3 Monaten nicht im Lebenslauf erwähnt werden müssen und ihm dies so gesagt. Habe ich Recht?
4 Antworten
Jede Lücke ist auffällig, auch wenn es nur zwei Monate sind und egal was Berater sagen. Ebenso wenn man eine Lücke zu verschleiern sucht. Hier ein Link dazu:
http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?11,1607456
Es ist ja nicht "wirklich" eine 'Lücke'. Die 2 Monate wurden ja nur den weiteren 10 Monaten Sabbatical "zugeschlagen"...
Ich habe in einem Bewerbungstraining gelernt, dass Zeiten bis zu 3 Monaten nicht im Lebenslauf erwähnt werden müssen
Was Du gelernt hast ist die eine Sache, wie ein Arbeitgeber darauf reagiert eine ganze andere.
Es gibt Arbeitgeber, die bei solche Lücken stutzen und spontan und gezielt im Bewerbungsgespräch nachfragen.
Verrät der Bewerber bei dieser Nachfrage den Eindruck von Unsicherheit oder kommt er in Erklärungsnot war's das.
Im Vorstellungsgespräch wurde angeblich gar nicht danach gefragt, bzw. das ist ja auch gar nicht die hier interessierende Thematik...
Besser wäre lückenlos - dann halt deinen anderen zeitraum verlängern ;o)))))
Hallo michschu,
ich verstehe die Frage nicht so ganz. Die Lücke wäre doch dann eigentlich ein Jahr (oder etwas mehr), oder?
Stell doch mal den Lebenslauf hier ein (vollständig und anonymisiert), dann kann man mehr dazu sagen.
Genau! 10 Monate gewollte Auszeit (in der aber viel Weiterbildung von meinem Bruder angegangen und vom neuen Arbeitgeber angeblich positiv aufgenommen wurde) + 2 Monate diese Tätigkeit eben...