Sehr geehrter Herr ....
das Generalkonsulat bedauert, ihnen mitteilen zu müssen, dass ihrem Antrag auf Erteilung eines Visums nach Abschluss der Prüfung auf Grundlage des deutschen Auslaenderrechts nicht entsprochen werden kann.
Sie haben die Erteilung eines Visums zum Zwecke des Studiums beantragt.
In Ihrem Falle bestehen erhebliche begründete Zweifel, dass Sie den angegebenen auch tatsaechlich verfolgen. Sie haben den Aufenthaltszweck (Studium mit ggf. Vorgeschaltetem Sprachkurs) nicht hinreichend glaubhaft machen können. Insbesondere Ihn bisheriger Werdegang laesst keine Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit Ihrer Studienabsichten zu. Zudem steht angesicht Ihrer bisherigen schulischen und akademischen Leistungen die Faehigkeiten, das Studium und den ggf. Vorgeschalteten Sprachkurs tatsaechlich innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens erfolgreich abzuschliessen, derart in Frage, dass hieraus auf eine missbrauchliche Inanspruchnahme des Visums geschlossen werden kann. Sie sind im Bundesgebiet geboren und kehrten mit Ihrer Familie in die Türkei zurück. Dort schlossen Sie die Schule bereits im Sommer 2014 ab.
Statt kurzfristig ein Studium aufzunehmen, gaben Sie an, bis heute, also zwei Jahre, ein Praktikum gemacht zu haben ( Arbeit im Call-Center).
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Zum Wintersemester 2015/16 reisten Sie zu Studienzwecken ein, das begonnene Studium wurde umgehen abgebrochen , da Sie sicht mit ihrem Onkel nich verstanden haetten.
Obwohl Sie bereits im Motivationsschreiben für den vorangegangenen Studienaufenthalt angaben, früh (beim Spielen) besondere Interesse an der Informationstechnik entwickelt haben, verfügen sie lt.aktuellen Angaben bisher lediglich über Word und Exel-Kenntnisse. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sie nicht eher ein Bachelorstudium aufgenommen haben oder zumindest entsprechende Fortbildungsangebote im Informatikbereich genutzt wurden. Bei familiaeren Problemen mit dem Aufenthalt im Haushalt des Onkels haetten Sie den Wohnsitz und Studienort bereits direkt waehrend des vergangenen Aufenthalt zum Sommersemester wechseln können. Die Auslaenderbehörde hat aus den vorgenannten Gründen die zwingend erforderliche Zustimmung verweigert. Ihr Antrag war daher abzulehnen.
Mit Freundlichen Grüssen
Im auftrag ....
/ Wie sollte ich hier vorgehen ? Ich habe die Hochschule angrufen und werde auch eine Zulassung für das Sommersemester bekommen. Sollte ich remonstrieren ?wenn ja wie oder direkt alles sagen bei dem naechsten visum antrag was ich remonstieren will ?