lohnt es gegen einen abgelehnten bescheid der BG widerspruch einzulegen und was für kosten würden für mich entstehen wenn ich einen Anwalt damit beauftrage?

3 Antworten

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Hoi.

Sowohl das Widerspruchsverfahren als auch ein späteres Gerichtsverfahren sind für einen Verletzten kostenlos.

Der Rechtsanwalt kostet auch nicht viel, da im Sozialrecht nach festen Sätzen abgerechnet wird. Daher findet man auch nicht viele gute Anwälte auch diesem Gebiet.....

Helfen kann die Gewerkschaft, der SozVD, der VdK oder auch die Rechtsberatung beim Gericht selbst. 

Wenn du aus dem Bescheid die Ablehnung uns hier mal schreibst, können wir noch weitere Tipps geben.

Ciao Loki

Kruemel1908 
Beitragsersteller
 05.05.2016, 20:54

Begründung,

am 2.1.15 halfen sie einer bewohnerin beim transfer vom rollstuhl ins bett,wobei sich diese durch abruptes fallen lassen auf das bett auf ihre rechte hand setzte.erstmalig stellten sie sich am 5.1.15 bei ihrer hausärztin vor(wurde bereits am folgetag,auf station vom bereitschaftsarzt krank geschrieben)

diese ging zunächst von einer sehnenscheidentzündung aus.die weiterbehandlung erfolgte ab 21.1.15 durch facharzt für chirugie

durch veranlassten MRT wurde eine lunatummalazie(absterben des mondbeins)MRT-stadium grad II  festgestellt

die behandlung vom chirug wurde zu lasten der krankenkasse eingeleitet und durchgeführt.ihm gegenüber erwähnten sie erstmals am 23.9.15 das oben geschilderte ereigniss(nicht ganz richtig,gegeüber den ärzten habe ich stets davon berichtet,mein Fehler war es erst zu genannten datum der bg gemeldet zu haben,bzw in das unfallbuch geschrieben zu haben)

da ein körperschaden durch das ereignis vom 2.1.15 nicht entstanden ist, ist ein arbeitsunfall abzulehnen!

es ist mit hinreichender wahrscheinlichkeit davon auszugehen, das die festgestellte lunatummalazie unabhängig von dem geschilderten ereignis besteht,da sich innerhalb von 3 wochen(vom 2.1.15-21.1.15)eine ausprägung nach den oben erwähnten stadien nicht entwickeln kann!

ICH BIN DER MEINUNG

ich hatte vorher weder schmerzen, noch eine ärztliche behandlung an besagter stelle,deswegen ist meiner meinung nach der schaden durch die belastungsabläufe im berufsbild der altenpflege entstanden in dem ich seit 1995 tätig bin

IM ÜBRIGEN;DANKE FÜR DIE BEANTWORTUNG MEINER FRAGE !!

Lokicorax  06.05.2016, 00:46
@Kruemel1908

Dann sprechen wir aber von einer Berufskrankheit und nicht von einem Arbeitsunfall. Insoweit wäre die Ablehnung also richtig. (Bei einem Unfall muss der Schaden innerhalb einer Arbeitsschicht eintreten)

Du solltest daher mit dem Arzt besprechen, eine Berufskrankheitenanzeige bei der BG einzureichen. Ob die aber von Erfolg gekrönt, kann nur der Arzt dir sagen:

"Diagnose

BEGRIFFSERKLÄRUNG UND ENTSTEHUNGSURSACHEN

Unter Lunatummalazie versteht man einen fortschreitenden Zerfall der Knochenbälkchen im Os Lunatum (auch Mondbein genannt). Hervorgerufen wird dies entweder anlagebedingt durch mangelnde Durchblutung, nach Unfällen mit Fraktur des Mondbeins oder durch extreme oder andauernde Druckbelastung z.B. bei dauernder Betätigung von Pressluftmaschinen. Auch eine anlagebedingte Ulnaminusvariante (verkürzte Elle) kann die Entstehung einer Lunatummalazie begünstigen. Das Mondbein kann teilweise oder vollständig von Zerstörung betroffen sein. Der Verlauf der Krankheit lässt sich in mehrere Stadien gliedern, die jeweils mit unterschiedlichen Symptomen einhergehen.

SYMPTOME UND BESCHWERDEN

Der Beginn der Erkrankung verläuft oft ohne Schmerz oder andere Symptome und wird dann meist als Zufallsbefund bei Röntgenaufnahmen oder einer Kernspintomographie festgestellt. Ab dem Stadium II bestehen Schmerzen im Handgelenk bei Belastung, aber auch spontan und im Ruhezustand."

 

Ich fürchte, dass dein Beruf für diese Schäden nicht verantwortlich ist - jedenfalls nicht so, wie es gefordert wird.

Einen Widerspruch kann man zunächst auch ohne Anwalt einlegen. Das ist wohl auch Fall abhängig.

Beim Widerspruch kommt es auf die Begründung an. Ist der Fall komplizierter, würde ich mich erst einmal an eine Rechtsberatung wenden.

PKH beantragen für den Anwalt oder Beratungsschein,zum Anfang jedenfalls,aber das auch nur wenn du dir Sicher bist das es ein Unfall war.Als Faustformel gilt;Unfall ist das was von aussen Einwirkt