Lohnsteuerausgleich bei Firmenwagen
Hallo,
ich habe viel gesucht aber nichts passendes gefunden.
Ich fahre einen Firmenwagen, der nach der 1% +0,03% Regelung abgerechnet wird und ich LSt und SV auf den Geldwerten Vorteil zahle. Zur Arbeit sind es 7km, der Wagen wird überwiegend privat genutzt.
Wie behandle ich das im LSt-Jahresausgleich? Muss ich das dort angeben? Muss ich da was mehr zahlen als früher mit privatem PKW? Kriege ich da was erstattet?
Bin für Eure Antworten sehr dankbar. Gruß, Didi.
2 Antworten
Weder, noch. Der Vorteil aus der Privatnutzung ist ja Bestandteil deines Bruttoentgelts, wird dementsprechend bereits über die Lohnsteuer abgerechnet und ist demzufolge in dem Entgelt lt. Lohnsteuerbescheinigung bereits enthalten. Du musst es also nicht extra erklären.
Die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit steht dir unabhängig davon zu.
Ich war auch lange Firmenwagenfahrer, ich habe da nie etwas angegeben, Dir wird ja schon jeden Monat der Steueranteil mit Deiner Gehaltsabrechnung abgezogen. Und zurück bekommst Du nichts. Aber ich bin kein Steuerberater.