Lohnpfändung. Wie lange darf eine Gehaltssperre dauern?
Hallo,
ich habe leider in meiner Vergangenheit einiges an Schulden gemacht. Nun gehe ich dieses Problem allerdings auch mit Hilfe einer Schuldenberatung an.
Problem ist dabei, mir wurde vor einem Monat der Lohn gepfändet. Also hat meine Chefin eine Gehaltssperre oder wie sich das auch immer nennt erhalten und darf mir nichts überweisen. Ich bin aber bei ihr auch gar nicht fest angestellt, sondern lediglich auf Honorarbasis, demnach ist sie nicht mal meine richtige Arbeitgeberin. Laut ihrem Steuerberater hat sie also mit der ganzen Sache da nichts zu tun und hat das auch so angegeben. Nun möchte die Gegnerseite allerdings eine Drittschuldnererklärung von ihr haben, die sie aber wohl gar nicht geben kann, weil sie ja nur meine Auftrag- und nicht meine Arbeitgeberin ist. So lange diese nicht vorliegt darf sie auch kein Gehalt überweisen.
Sie und ich telefonieren nun seit einem Monat nahezu täglich mit der Gegenseite. Auskunft können die einen aber auch nicht wirklich geben. Meistens wird gesagt der Sachbearbeiter rufe einen dann und dann zurück und dann kommt nichts mehr.
Ich warte jetzt seit einem Monat auf mein Gehalt ne eigentlich käme jetzt dann auch schon das nächste. Da ich nur auf 450€ Basis arbeite, gibt es bei mir eh nichts zu pfänden. Ich lebe momentan am absoluten Existenzminimum mit 160€ Unterhalt, welchen ich von meinen Eltern bekomme. Gibt es eine Befristung wie lange mein Lohn am Ende gesperrt sein darf? Kann ja nicht sein das ich verhungern muss, zu mal ich ja auch keine Schulden begleichen kann, wenn ich kein Geld bekomme. Ich bin langsam wirklich am verzweifeln.
5 Antworten
Also hat meine Chefin eine Gehaltssperre oder wie sich das auch immer nennt erhalten und darf mir nichts überweisen.
Das ist Blödsinn. Es gibt die Pfändungsfreigrenze, die dem Existenzminimum entspricht. "Nichts überweisen" gibt es nicht. Von irgendwas musst du ja leben.
Er bezeichnet es aber als Lohn, bzw. Gehalt. Ein Selbstständiger kassiert aber kein Gehalt, sondern nur ein Arbeitnehmer. Also hat der Fragesteller Unsinn geschrieben.
Möglich, ich hab aber keine Ahnung wie ich es sonst bezeichnen soll, außer als Gehalt. Das Angebot dass das Geld von meiner Chefin direkt an den Gläubiger überwiesen werden kann, wurde allerdings auch abgelehnt.
Unsinn auch wenn Arbeitgeber.und Banken immer wieder aufgrund von Ahnungslosigkeit und Angst vor Regress erst mal nicht auszahlen wollen.
Es gilt 850c ZPO und danach ist bei Dir nichts pfändbar und einzubehalten.
Deine Cheffin macht sich Dir gegenüber schadensersatzpflichtig, etwa wenn Du Verpflichtungen nicht erfüllen kannst und Kosten anfallen.
Lesen und Verstehen:
Fragesteller ist KEIN Arbeitnehmer!
sondern Selbständig, somit geht dein 850c ZPO ins Leere!
Ja, gleichwohl wird eine solche Tätigkeit von den Gerichten als abhängiges Beschäftigungsverhältnis gewertet, sofern es der einzige Job ist. Darüber schreibt der FS jedoch nichts.
Es ist mein einziger Job. Ich befinde mich ansonsten noch in einer unvergüteten Ausbildung.
aber..
https://www.sido.org/schuldnerberatung/pfaendungsschutz-§-850i-zpo/
Pfändungsschutz nach § 850i ZPOPfändungsschutz für Selbständige: Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850iZPO erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte.
Na also, notfalls zum Rechtspfleger des zuständigen Amtsgericht und Schutzantrag stellen. Pfansungsbeschluss und Personalausweis mitnehmen. Den Beschluss über Pfändungsschutz kannst Du gleich mitnehmen.
Super. Danke.
den Antrag hat aber derjenige zu stellen, der die SCHULDEN hat.
solange der Antrag nicht gestellt ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Pfändung durchzuführen!
Siehe meine Antwort. Der Fragesteller soll sich mit einem Rechtspfleger in Verbindung setzen.
Lass Dir den entsprechenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss kopieren bzw. müsste er Dir ebenfalls vorliegen und geh damit zum zuständigen Amtsgericht. Es ist nicht möglich, alles zu pfänden ohne einen Selbstbehalt, einen pfändungsfreien Betrag zu belassen.
Da geht etwas nicht mit rechten Dingen zu.
Kläre einmal über das Sozialamt ab wieweit überhaupt gesperrt werden darf, denn es gibt ein Existensminnimum und darunter darf nicht gepfändet werden.
https://www.schuldnerberatung.de/lohnpfaendung/
https://arbeits-abc.de/lohnpfaendung-pfaendungsfreigrenzen-und-rechnungsbeispiel/
die Pfändungsfreigrenzen gelten für LOHNempfänger, Fragesteller ist AUFTRAGnehmer und somit SELBSTÄNDIG. wenn hier ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vorliegt, so ist der AuftragGEBER verpflichtet, diesem Folge zu leisten und sämtliche Ansprüche an die Pfändungsstelle zu zahlen. Auftraggeber kann nämlich nicht feststellen, ob der Pfändungsfreibetrag bereits ausgenutzt ist