Lohnfortzahlung bei Kündigung durch Zeitarbeit während der Kündigungsfrist?
Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Ich wurde von meiner Zeitarbeitsfirma kurzfristig gekündigt (Kündigungsfrist 1 Woche), da das Callcenter, das für die die Zeitarbeit arbeitet keine Arbeit mehr für mich hatte.Dies geschah von einen Tag auf den anderen. Nun wird man ja generell bei Zeitarbeitsfirmen eh schon sehr schlecht nach Stunden bezahlt, was bedeutet, wenn man eine Woche nicht arbeitet, dass dieses Geld einem sehr fehlt.
Meine Frage: muss eine Zeitarbeitet Lohnausgleich für die Zeit der Kündigungsfrist zahlen, auch wenn keine Arbeit mehr anliegt ? oder ist man als Arbeitnehmer der "Dumme" und hängt in dieser Zeit faktisch in der Luft. Bei Kündigungsfristen in einem normalen Beschäftigungsverhältnis bekommt man ja auch während dieser Frist anteilig noch Gehalt, also kann das doch nur gerecht sein oder?
Wie ist da die Gesetzeslage? Im Arbeitsvertrag habe ich dazu nix gefunden.
danke
viele Grüsse Koerbi
4 Antworten
Dein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich mit dem Zeitarbeitsunternehmen, nicht mit dem Callcenter.
Wenn dir gekündigt wird, dann steht in der Kündigung der letzte Arbeitstag. Bis zu diesem Tag muss dir der kündigende Arbeitgeber selbstverständlich dein Gehalt zahlen.
Auch die Arbeitsverträge mit Zeitarbeitsunternehmen sind "normale" Arbeitsverträge. Den Begriff "Lohnausgleich" würde ich an dieser Stelle vermeiden, denn er trifft nicht zu.
Mein Rat: Zukünfig mit Zeitarbeitsfirmen keine Arbeitsverträge mehr schließen.
Mein zweiter Rat: Sollte die kündigende Zeitarbeitsfirma den Versuch machen ihr unternehmerisches Risiko auf dich abzuwälzen, reiche Klage beim Arbeitsgericht ein.
danke für die Antworten: Es hat mir sehr geholfen Die Kündigungsfristen sind in meinem Arbeitsvertrag gestaffelt. Da ich erst 5 Wochen da war, beträgt diese 1 Woche
Aber laut Vertrag ist auch die Arbeitszeit gestaffelt:Sie richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage und beträgt in Monaten mit 20 Arbeitstagen: 140 h in Monaten mit 21 Arbeitstagen: 147 h in Monaten mit 22 Arbeitstagen: 154 h in Monaten mit 23 Arbeitstagen: 161 h
Nun komme ich aber niemals auf diese von der Zeitarbeitsfirma theorethisch festgelegten Stunden, da es im Call-Center real abweicht und habe im Monat März zum Zeitpunkt der erhaltenen Kündigung (24.3.) erst 118,53 h und wie es aussieht wird die Zeitarbeit nicht die Differenz bezahlen. Es fehlen also mindestens noch 21,47h bis zum wirksamen Datum der Kündigung. Das Heikle an der Sache ist leider zudem, dass ich nun wieder einen neuen Job über die gleiche Firma aus der Not heraus annehmen muss, weil ich schnell wieder Geld zum Leben brauche. Irgendwie ist man den Zeitarbeitsfirmen doch ziemlich hilflos ausgeliefert. Also was tun???
viele Grüsse Koerbi
Aus Deinen Ergänzungen zur Frage kann man folgern, dass die Zeitarbeitsfirma zumindest einen der drei Tarifverträge (AMP, BZA oder iGZ) anwendet, wenn sie nicht vielleicht auch Mitglied in einem der Arbeitgeberverbände ist.
Wenn also ein solcher Tarifvertrag angewendet wird, muss ein Arbeitszeitkonto (AZK) geführt werden - in Kurzform und vereinfacht:
Bei einem 40-Stunden-pro-Woche-Arbeitsvertrag werden 35 Stunden gezahlt und 5 Stunden auf das AZK gutgeschrieben. Vom Guthaben können dann einsatzfreie Zeiten überbrückt und trotzdem der arbeitsvertraglich vereinbarte Lohn gezahlt werden. Ein AZK greift auch dann, wenn kein Guthaben darauf ist - dann geht es eben ins Minus...
DerZeitarbeits-Check.de
Du hast einen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma über bestimmte Wochenstunden. Für diese Stunden muss sie dich auch bezahlen, ob sie Arbeit für dich hat oder nicht. Da solltest du auf jeden Fall zum Amtsgericht, dir einen Beratungsschein besorgen, und damit zum Anwalt. EILIG !! Ob eine nur einwöchige Kündigungsfrist rechtmäßig ist, wage ich ebenfalls zu bezweifeln.
danke für die Antworten: Es hat mir sehr geholfen Die Kündigungsfristen sind in meinem Arbeitsvertrag gestaffelt. Da ich erst 5 Wochen da war, beträgt diese 1 Woche
Aber laut Vertrag ist auch die Arbeitszeit gestaffelt:Sie richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage und beträgt in Monaten mit 20 Arbeitstagen: 140 h in Monaten mit 21 Arbeitstagen: 147 h in Monaten mit 22 Arbeitstagen: 154 h in Monaten mit 23 Arbeitstagen: 161 h
Nun komme ich aber niemals auf diese von der Zeitarbeitsfirma theorethisch festgelegten Stunden, da es im Call-Center real abweicht und habe im Monat März zum Zeitpunkt der erhaltenen Kündigung (24.3.) erst 118,53 h und wie es aussieht wird die Zeitarbeit nicht die Differenz bezahlen. Es fehlen also mindestens noch 21,47h bis zum wirksamen Datum der Kündigung. Das Heikle an der Sache ist leider zudem, dass ich nun wieder einen neuen Job über die gleiche Firma aus der Not heraus annehmen muss, weil ich schnell wieder Geld zum Leben brauche. Irgendwie ist man den Zeitarbeitsfirmen doch ziemlich hilflos ausgeliefert. Also was tun???
viele Grüsse Koerbi
Also was erstmal super wichtig ist,ist das du jeden morgen wenn die Firma öffnet dich meldet um zu fragen ob sie etwas hier dich zu tun haben und vor allem das du jederzeit erreichar bist. Mit welchem Tarifvertrag arbeitet denn deine zeitarbeitsfirma? Wenn sie mit dem Amp arbeiten,dürfen sie die fehlenden std. Von deine fza konto nehmen,arbeiten sie mit dem igz so dürfen sie nur über 14 std. Verfügen. Also wenn du dich wie vertraglich vereinbart jeden Tag meldest,ist die Firma verpflichtet dir Wartezeit zu zahlen.