Lohnauszahlung, Zeitarbeit fällt auf einen Sonntag (Zeitarbeit)

4 Antworten

Es gilt §193 BGB. Wenn der Fälligkeitstag an einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, so verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag, also Montag.

Heißt also, am Montag, 20.10.2014 MUSS dir das Geld zu Verfügung stehen. Ist das nicht der Fall, hast du Anspruch auf Schadenersatz und Verzugszinsen und ja, genau das würde ich dann auch durchsetzen. Deine Gläubiger sind doch genauso so hart.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html

OttoGerster  17.10.2014, 11:01

Gibt dann bei dem was die zahlen wahrscheinlich 20 Cent Verzugszinsen. Und welchen Schaden du hier geltend machen willst, ist auch eine gute Frage.

MRSSKYWLKR 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 11:07
@OttoGerster

Es geht zudem auch noch darum das ich erst vor 7 wochen anfing und die ja rückwirkend zahlend, sprich in meinem fall von 21.8.30.8 nun warte ich eben von 1.9-31.9 oder so , da ich für diese 9 tage relativ wenig geld bekommen habe und denen schon erklärt habe es MUSS Freitag bitte dasein, da ich Samstag zur Arbeit muss , und ja ich weiß man soll ja geld einteilen geht aber bei 250€ des letzen Males nicht, und eben kein Geld für die Fahrtkosten habe um dort hinzukommen. (komischer Satzbau)

Jewi14  17.10.2014, 11:07
@OttoGerster

Mehr als du denkst. Musst du auf dein Girokonto Verzugszinsen zahlen, so muss der AG das bezahlen. Kann eine Lastschrift nicht durchgeführt werden, weil das Gehalt nicht drauf war, so muss der AG die Mahngebühren/Gebühren bezahlen. Kannst du eine Überweisung nicht tätigen, weil das Gehalt fehlt und dein Gläubiger schickt dir eine Mahnung, so muss das auch der AG zahlen.

Der AG ist verpflichtet bis zum X zu zahlen, kommt er nicht nach, muss er den Verzugsschaden übernehmen.

Jewi14  17.10.2014, 11:10
@MRSSKYWLKR

Wieder ein Beleg: ALLE Zeitarbeitsfirmen sind unseriös und Abzocken. Diese Pest sollte man sofort verbieten!

Nun, im Arbeitsvertrag steht, dass das Gehalt bis zum 19. des Folgemonats bezahlt werden muss. Das Geld für August musste also schon am 19.09.2014 bei dir sein. Es spielt keine Rolle, ob du da nur paar Tage oder den ganzen Monat gearbeitet hast. Vereinbart ist 19. des Folgemonats

MRSSKYWLKR 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 11:12
@Jewi14

Bei der Sparkasse hat man eh ein Haufen Rücklastzinsen etc.

Jewi14  17.10.2014, 11:14
@MRSSKYWLKR

Siehst du, so wie du deine Gläubiger den Schaden ersetzen musst, so muss du als Gläubiger deinen Schuldner (den AG) den Schaden bezahlen lassen.

Er wirft dich raus, obwohl du im Recht bist. Nun ja, was besseres als den gibt es immer.

MRSSKYWLKR 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 11:22
@Jewi14

naja machen kann ich da heut nix mehr. leider. also gehe ich eben erst von Montag aus

DominikKraemer  18.10.2014, 21:07
@Jewi14

Immer so unsachlich mit keiner Ahnung.

Im übrigen, die Bank verdient an Ihnen, der Vermieter, der Einzelhändler ja sogar der von der Versicherung.

.............................................. Denkanstoß !

MRSSKYWLKR 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 11:01

Also ist es ein "Gerücht" das sie verpflichtet sind es vorher zu zahlen ?

Ahh okay, weil mir wurde das genau umgekehrt gesagt das es Freitag bzw Samstag dasein muss - aber Samstags buchen Banken nicht.

Jewi14  17.10.2014, 11:05
@MRSSKYWLKR

Das ist ein Gerücht. Es ist bei euch (wohl auch per Tarifvertrag) geregelt, dass bis zum 19. eines Monats bezahlt werden muss. Nur fällt der auf eine Wochenende/Feiertag, so gilt nun mal §193 BGB: Also am nächsten Werktag.

Guten Abend,

in der Regel bekommen die SMA´s das Geld um den 15ten eines Monat´s einen Rechtsansruch hat man aber auf dieses Datum nicht. Laut Tarifvertrag wird der 15te Banktag eines Monat ausgewiesen. Im übrigen ist ein Banktag MONTAG BIS FREITAG.

Also in diesem Monat Können Sie sich bis zum 21.10 Zeit lassen ........ ohne Vertrags/Tarifbrüchig zu werden.

Wie hier schlau erwähnt wurde die Firma zu verklagen oder sogar VERZUGSZINSEN in Rechnung zu stellen :-) ist Quatsch. Die Klausel besagt in der Regel, damit ist die Sache vom Tisch.

Auszug Tarifvertrag: § 13.1 Die Mitarbeiter erhalten ein Monatsentgelt auf Basis ihrer vereinbarten individuellen regelmäßigen Arbeitszeit, das spätes- tens bis zum 15. Banktag des Folgemonats in der Regel unbar ausgezahlt wird.

Einen Abschlag kann man sich jedoch jederzeit anfordern ...............

Persönliche Anmerkung zu diesem Thread: Wenn ein Banker oder ein Mann von der Versicherung zum Beispiel an Ihnen verdient kommt kein Hatz ... aber bei der Dienstleistung .............

Viele Grüße

DominikKraemer  18.10.2014, 21:09

Entschuldigung: Naturlich muss es heißen ... kommt die Hatz ....

Ich kann dir jetzt nicht mit Gesetzen kommen, aber meines Wissens muß das Geld bis zum 19. des Monats drauf sein. Der AG bzw seine Bank sind dann angehalten, dies sicherzustellen.

(Genauso wie bei ALG2, Rente, Miete, Alimente...., da ist ja der "Schuldner" auch verantwortlich, dass das Geld pünktlich da ist.)

Jewi14  17.10.2014, 11:01

Leider nein, der §193 BGB gewährt eine Fristverlängerung bis zum nächsten Werktag.

konzato1  17.10.2014, 11:01
@Jewi14

Vielen Dank. :)

DominikKraemer  18.10.2014, 21:10
@Jewi14

Leider gilt hier nicht das BGB sondern der Tarifvertrag. in der Regel bis zum 15te Banktag

Kann heute durchaus noch kommen. Wenn die Firma sich nicht vollkommen unbeliebt machen will, sollte sie es schon zu heute überweisen - aber wenn die Überweisung am 19. beauftragt wird, hast du das Geld nicht vor Dienstag.

MRSSKYWLKR 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 11:02

Naja umbeliebt sind doch Zeitarbeiten so oder so. Aber besser dort Arbeiten als gar nicht denk ich mir. Sagt mir ne Freundin auch, nur habe ich nach 10,30 noch nie Buchungen bei mir erlebt :(

MRSSKYWLKR 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 11:00

Nun ich war vor einer Woche bei der Firma, brav Stundenzettel abgeben. Da meinten die : Ja , wir haben deine Stunden vom letzten Monat schon ausgerechnet Dachte mir , ok alles cool. habe daraufhin gefragt ob es freitag oder montag da ist , bekam ich nur ein launisches : Keine Ahnung..