Löschung einer privaten Grundschuld ohne Notar?

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Die Unterschriften unter Löschungsbewilligung und -antrag sind öffentlich zu beglaubigen. Üblicherweise macht das ein Notar, in Hessen und meines Wissens auch in Rheinland-Pfalz können die Unterschriften vom Ortsgericht, d. h. bei der Stadtverwaltung, beglaubigt werden. Ich selbst habe das schon in meinem Heimatort in Hessen erfolgreich praktiziert und es ist natürlich deutlich kostengünstiger als ein Notar. Wie es in den anderen Bundesländern ist weiß ich leider nicht.

Auch die Eintragung ging nicht ohne Notar. Dafür muss nämlich eine Unterschriftsbeglaubigung erfolgen. Vermutlich meinst du, ohne einen Notar mit der Abwicklung zu beauftragen.  Für die Löschung ist eine Löschungsbewilligung deiner Mutter erforderlich und deine Zustimmung als Eigentümer. Beides muss jeweils unterschriftsbeglaubigt werden (von einem Notar, wie bei der Bestellung). Dann genügt ein formloser Antrag auf Löschung unter Beifügung o.g. Unterlagen. Ein Grundschuldbrief wurde nicht erstellt, nehme ich an.

Striker1964 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 18:30

Sorry, aber der Eintrag meiner Mutter ging sehr wohl ohne Notar, der von der Bank nicht. Eine öffentliche Stelle wie Stadtverwaltung kann auch eine Unterschrift beurkunden. 

Ronox  13.05.2016, 18:31
@Striker1964

Was für ein Eintrag? Eine Eintragungsbewilligung muss immer öffentlich beglaubigt werden. Vermutlich verwechselst du etwas und eine Grundschuld wurde an deine Mutter abgetreten. In diesem Fall muss die Abtretungsbewilligung der Bank ebenfalls öffentlich beglaubigt werden, außer sie führt ein eigenes Siegel, wie z.B. Sparkassen.

Es mag sein, dass in einigen Bundesländern auch andere Institutionen Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen können, aber das ist originäre Aufgabe des Notars.

Striker1964 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 20:41
@Ronox

Nein, ich verwechsele da nichts, Zitat auf dem Antrag: " Als Eigentümer bewillige und beantrage ich am vorbezeichneten Grundbesitz folgende Grundschuld einzutragen: Grundschuld ohne Brief zu xxxx Euro für Frau xxxx geb. Xxxx wohnhaft xxxx. Das Grundpfandrecht ist an nächstoffener Stelle einzutragen. "   Meine Unterschrift darauf wurde im Rathaus bei der Stadtverwaltung beglaubigt,  ohne Notar. Meine Frage war ja lediglich ob die Löschung auch so erfolgen kann,  natürlich mit Zustimmung meiner Mutter.

Ich würde im zuständigen Grundbuchamt nachfragen was diese benötigen.
Eine Beglaubigung seitens Stadtverwaltung bezweifle. Oder war es mal ein städtisches Grundstück?

1. Grundbuch fragen!

Nein geht nicht. Das war wohl eine Übertragung/Abtretung wo das ohne Notar ging. Wenn Du eine Grundschuld löschen lassen willst müssen
Löschungsantrag und –bewilligung beurkundet werden. Notarkosten: 2 x circa 80 €.

Striker1964 
Beitragsersteller
 13.05.2016, 10:41

Nein, ist definitiv eine private Grundschuld, habe den Auszug aus dem Grundbuch bekommen. Hängen die Notarkosten nicht von der Höhe der Schuld ab?

wer beglaubigt denn eine urkunde : ein notar .

sonst müßten sie mit der mutter einen termin beim grundbuchamt machen .