Liegt hier Schwarzarbeit vor?

5 Antworten

Falls diese Person für diese selbständige oder freiberufliche Tätigkeit keine Gewerbeanmeldung hat und keine Steuern abführt, handelt es sich um Schwarzarbeit und man kann es dem Zoll melden.

Die Frage ist, inwieweit der Zoll einen Nachweis der gewerblichen Ausübung dieser Tätigkeit erbringen kann. Die Person verschwindet in einer Privatwohnung, zu der man von außen keinen Zutritt hat und diese auch nicht überwachen kann, und nach zwei Stunden kommt sie wieder heraus und ein Bewohner der Wohnung hat plötzlich einen neuen Haarschnitt oder eine andere Haarfarbe.

Der Zoll kann ja schlecht wie ein Privatdetektiv umfängliche Observationen vornehmen.

Im Prinzip muss jeder Ertrag , eben auch aus Berufstätigkeit (egal welcher Art)versteuert werden.

Wenn es sich um ein dadurch regelmäßiges Einkommen oder Gewerbe handelt muss das angemeldet werden, alles andere ist Schwarzarbeit

Was hat der Zoll damit zu tun? Wenn sie ihr Gewerbe angemeldet hat und ihre Steuern zahlt, ist es keine Schwarzarbeit.

Liaaaa18 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 16:02

Sie hat kein Gewerbe angemeldet.

Halte dich doch einfach raus. Du kennst doch die Hintergründe gar nicht,vielleicht hat sie ein Gewerbe angemeldet oder was auch immer.

Liaaaa18 
Beitragsersteller
 02.05.2018, 16:33

Oh auf den ersten Moralapostel hab ich nur gewartet. Meine Frage kannst du anscheinend nicht beantworten also halt dich geschlossen. Ich würde es nicht machen bzw fragen wenn ich keine Beweise habe.

sonnenperlchen  02.05.2018, 16:39
@Liaaaa18

Moralapostel? Ja, gern. Aber niemals ein Verzinker und Anschwaerzer! Offensichtlich hast du ein persönliches Problem mit der Dame, sonst wüsstest du nicht so viel über sie. Schäm dich!