Lieferdienst (u.a. Pizza) rechtliche Voraussetzungen?

3 Antworten

Speisenlieferdienste sind gastronomische Betrieb somit brauchst Du eine Konzession für die Betriebsräume.

Das mit dem Minderhandwerk für Pizza backen ist korrekt, diese Info findet man auch dort:

http://www.hwk-heilbronn.de/artikel/berufliches-abgrenzungsverfahren-62,0,343.html

Sofern Du nur LIEFERN willst, dürften es ausschließlich Gesundheitsvorschriften sein, die Du zu beachten hast . Ordnungsamt wird Dir weiterhelfen. Du darfst dann auch Döner oder Burger liefern.....

Wenn die Kunden bei Dir Essen können sollen, dann ist, wie hier schon erwähnt , eine Gaststättenkonzession erforderlich.

Einen Muster-Businessplan findest Du dort:

https://www.lieferheld.de/info/leitfaden-existenzgruendung-gastronomie/businessplan-existenzgruendung/

cheerio

Es gibt den alten Spruch, wer nichts wird wird Wirt.

Der kommt letztlich daher, dass jeder eine Gastronomie eröffnen kann, der will. Man braucht überhaupt keine Voraussetzungen.

Du kannst auch ein klassisches deutsches Restaurant eröffnen ohne Koch zu heiß, oder irgendeine Ahnung von irgendwas zu haben.

Du hast außerdem vergessen die Handwerksordnung genau zu lesen. Sie gilt nur für zulassungspflichtige Handwerk, und die sind in Anlage A abschließend aufgeführt.

Die einzigen Lebensmittelhandwerker sind Bäcker, Konditoren und Fleischer. Gastronomie ist also überhaupt kein Handwerk.