Lieferdienst (u.a. Pizza) rechtliche Voraussetzungen?
Ich habe über die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung und den Betrieb eines Lieferdienstes (nur Lieferdienst, kein Vor-Ort-Essen) recherchiert und habe jedoch noch an einigen Stellen Fragen.
Wenn ich das richtig verstehe, gilt Pizza backen als keine handwerkliche Tätigkeit, sondern als Minderhandwerk (erlernbar innerhalb drei Monaten) nach der Handwerksordnung §1 Abs. 2. Das heißt also, dass jede Person, ohne ein Meisterbrief oder eine Ausbildung im Gastronomie-Bereich, ein Lieferdienst für Pizza eröffnen und betreiben kann, richtig?
Für welche ähnliche Gerichte gilt dies ebenfalls? Auch für Döner oder Burger und ähnliche "Fast-Food"-Gerichte?
Gibt es darüber hinaus weitere berufliche oder rechtliche Voraussetzungen, vor allem auch in Bezug auf ein Lieferdienst?
Vielen Dank
3 Antworten
Speisenlieferdienste sind gastronomische Betrieb somit brauchst Du eine Konzession für die Betriebsräume.
Das mit dem Minderhandwerk für Pizza backen ist korrekt, diese Info findet man auch dort:
http://www.hwk-heilbronn.de/artikel/berufliches-abgrenzungsverfahren-62,0,343.html
Sofern Du nur LIEFERN willst, dürften es ausschließlich Gesundheitsvorschriften sein, die Du zu beachten hast . Ordnungsamt wird Dir weiterhelfen. Du darfst dann auch Döner oder Burger liefern.....
Wenn die Kunden bei Dir Essen können sollen, dann ist, wie hier schon erwähnt , eine Gaststättenkonzession erforderlich.
Einen Muster-Businessplan findest Du dort:
cheerio
Es gibt den alten Spruch, wer nichts wird wird Wirt.
Der kommt letztlich daher, dass jeder eine Gastronomie eröffnen kann, der will. Man braucht überhaupt keine Voraussetzungen.
Du kannst auch ein klassisches deutsches Restaurant eröffnen ohne Koch zu heiß, oder irgendeine Ahnung von irgendwas zu haben.
Du hast außerdem vergessen die Handwerksordnung genau zu lesen. Sie gilt nur für zulassungspflichtige Handwerk, und die sind in Anlage A abschließend aufgeführt.
Die einzigen Lebensmittelhandwerker sind Bäcker, Konditoren und Fleischer. Gastronomie ist also überhaupt kein Handwerk.