Lichtfarbe ändern?
ist es erlaubt die Farbe vom Licht umzuändern? Neon-Farben sind nicht unbedingt gemeint sondern leicht vermischtes Blau
3 Antworten
Generell muss das Licht dem Weißen Farbspektrum entsprechen . Dies ist in den StVzo fest vorgegeben.
http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm
Ausnahmen bieten ältere Fahrzeuge die gegen Schnee das zusätzliche Farbspektrum Gelb beinhalten.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Technik
ist es erlaubt die Farbe vom Licht umzuändern?
Schlichte Antwort: nein. Nach StVZO muss nach vorne weißes Licht strahlen.
Das musst Du die Zulassungsstelle fragen, wenn Du den veränderten Scheinwerfer hinterher komplett neu zulassen lassen willst.
Aber generell hat Scheinwerferlicht weiß zu sein, insofern glaube ich, dass sie Dir das so wenig zulassen werden wie dem Werner seinen Wurstblinker.