Lichtfarbe ändern?

3 Antworten

Generell muss das Licht dem Weißen Farbspektrum entsprechen . Dies ist in den StVzo fest vorgegeben.

http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm

Ausnahmen bieten ältere Fahrzeuge die gegen Schnee das zusätzliche Farbspektrum Gelb beinhalten.

ist es erlaubt die Farbe vom Licht umzuändern?

Schlichte Antwort: nein. Nach StVZO muss nach vorne weißes Licht strahlen.

http://www.stvzo.de/stvzo/b5.htm

Das musst Du die Zulassungsstelle fragen, wenn Du den veränderten Scheinwerfer hinterher komplett neu zulassen lassen willst.

Aber generell hat Scheinwerferlicht weiß zu sein, insofern glaube ich, dass sie Dir das so wenig zulassen werden wie dem Werner seinen Wurstblinker.