Dürfen diese Sticker bleiben(Front,Seiten,Heckscheibe)?
Hallo ich bin mir da etwas unsicher! Entsprechen diese Sticker der österreichischen Gesetzeslage? Oder besser gesagt darf man überhaupt Sticker an den Scheiben anbringen?
2 Antworten
Die Seiten- und die Heckscheibe, so wie hier, sind kein Problem.
An der Frontscheibe sind lediglich gesetzlich vorgeschriebene Aufkleber wie das Pickerl, die Vignette, Parkpickerln, Umweltzonenaufkleber f. Deutschland udgl. erlaubt, sie dürfen jedoch nicht im Sichtfeld sein, was ja logisch ist.
Das was da klebt ist nicht erlaubt und so dürfte das Auto eigentlich kein Pickerl bekommen.
Viel Erfolg beim L17 :)
Aus meiner Erfahrung dürfen Heck- und hintere Seitenscheiben beklebt werden, wenn das Auto einen zweiten Aussenspiegel besitzt. Wie es allerdings mit der Frontscheibe aussieht, musst du eine TÜV Prüfstelle fragen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!