Leistet die Wohngebäudeversicherung auch bei einem Angebot oder nur bei Rechnung?
Reicht es wenn ich mir ein Angebot von einer Firma einhole und dieses einreiche bei der Versicherung um mir den Schaden bezahlen zu lassen und den Schaden selber behebe? Oder benötige ich eine Rechnung zur Regulierung?
Vielen Dank
4 Antworten
Letztendlich benötigt die Versicherung eine Rechnung.
Du kannst aber das Angebot einreichen. Dann bekommst Du von der Versicherung Bescheid bis zu welchem Betrag gezahlt wird. In der Regel ist das der Betrag der auf dem Angebot steht. Bevor aber letztendlich bezahlt wird, mußt Du die Rechnung einreichen.
Die andere Möglichkeit ist, Du reparierst selbst.
Dann zahlt die Versicherung die Materialkosten (auch darüber benötigt die Versicherung eine Rechnung), und sie zahlt Dir Stundenlohn. Das sind in der Regel 10€/Stunde.
Aber einfach ein Angebot einreichen, Geld kassieren, und den Schaden dann einfach nicht beheben, geht auf keinen Fall.
Das wäre mir völlig neu. Was hat das mit dem Zeitwert zu tun? Die Wohngebäudeversicherung ist in der Regel eine Neuwertversicherung. (Es sei denn Zeitwert wurde vereinbart).
Natürlich, die wollen doch auch sparen, so jedenfalls höre ich es immer wieder. Und zumindest die Märchensteuer wird dann gespart.
Frage einfach Deinen "Berater", denn der kennt sich doch aus mit solchen Angelegenheiten
Bisher wollten alle Versicherungen immer die Rechnung haben.
@Halione,
zuerst benötigst du mal eine Zusage der Versicherung, welche Kosten übernommen werden.
Danach kannst du entscheiden, ob du den Schaden selbst reparieren willst oder dies von einer Fachfirma machen lässt.
Bitte beachte aber, dass der Arbeitslohn für dich selbst niedriger ist als auf dem Kostenvoranschlag und außerdem die Mehrwertsteuer nur für gekauftes Material (Rechnung) bezahlt wird.
das stimmt so nicht. der teil der den Zeitwert übersteigt ist dann fällig, wenn die wiederherstellung erfolgt ist. der Anspruch auf den Zeitwert bleibt. das kann anhand des kva pauschal gerichtet werden. meistens zwischen 60 und 80 der schadensumme. natürlich ohne steuer.