Lehrlingsgehalt bei Arbeitsunfall
Hallo, letzten Monat habe ich mir in der Arbeit den Finger aufgeschnitten, und war somit eine Woche Krank geschrieben. Gestern bekam ich mein Lohnabrechnungszettel wo drauf steht, dass ich 150.- weniger bekomme, wegen der Woche wo ich Krank war. Mine frage ist jetzt, dürfen die das? Ich bin 15 jahre und im ersten Ausbildungsjahr. am 1 Sep. hab ich Angefangen und am 13 Sep. passierte der unfall.. So ich hab dann noch Ne Krankmeldung bekommen und die den Chef gegeben und der Audi BKK. Würde ich dann das Geld auch von der Krankenkasse bekommen?
6 Antworten
Lohnfortzahlung gibt es erst, wenn man 4 Wochen beschäftigt war.
Warst Du beim Arzt, hast eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben? Dann hast Du ganz normal Deinen Lohn weiterzukriegen.
Das gilt bei normalen Arbeitsverhältnissen, wenn man schon einen Monat im Betrieb ist (!!). Sonst gibt es kieine sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Für Azubis finde ich so was grad nicht, soollte aber wohl genauso sein.:
<<Laut Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sechs Wochen lang den Lohn fortzahlen, wenn dieser erkrankt ist und sich korrekt krank gemeldet hat. Das ist in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt. Dies gilt aber nur, wenn den Azubi an der Erkrankung kein Verschulden trifft, also wenn er nichts tut, was den Heilungsprozess verzögert. Ist der Azubi länger als sechs Wochen krank, bekommt er kein Geld mehr vom Arbeitgeber mehr gezahlt, sondern Krankengeld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung nach § 7 Entgeltfortzahlungsgesetz verweigern, wenn der Auszubildende kein Attest vorlegt. Er darf dem Azubi aber keinen Urlaub abziehen oder verlangen, dass er die Fehlzeiten reinarbeitet. Er kann ihn aber eine Abmahnung aussprechen und - bei mehreren Verstößen gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz - auch die fristlose Kündigung.<<
Quelle: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-azubis.html
Du kannst einfach mal Deine Krankenkasse anrufen und dort nachfragen.
hab ich doch (mit Tippfehler gesagt): "soollte aber wohl genauso sein."
Und natürlich kann die KK das auch allgemein beauskunften.
Die Lohnfortzahlung wird erst nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit, also ist das leider rechtens. Wurde der Unfall als Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft gemeldet ?
Weiß es nicht genau... Ich habs der Krankenkasse geschickt und mein Chef hats bekommen. Also die Krankmeldung und den Unfallbericht weiß Ich grad nicht wer Ihn jetzt alles hat
Weiß es nicht genau... Ich habs der Krankenkasse geschickt und mein Chef hats bekommen. Also die Krankmeldung und den Unfallbericht weiß Ich grad nicht wer Ihn jetzt alles hat
Nein, Krankengeld bekommst du erst nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit.
Leider dürfen die das. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hast du erst nach 4 Wochen Beschäftigung.
Allerdings müsste in dem Fall dann die Krankenkasse bze. die Unfallkasse greifen!
Hoi.
Nö!
Lies doch mal den §3 EntFG zu Ende....
"(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses."
Daher muss man sich hier an die Berufsgenossenschaft wenden, da ja wohl ein Arbeitsunfall vorlag. Die erstatten dann das Geld.
Ciao Loki