Lehrlingsgehalt bei Arbeitsunfall

6 Antworten

Lohnfortzahlung gibt es erst, wenn man 4 Wochen beschäftigt war.

Warst Du beim Arzt, hast eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abgegeben? Dann hast Du ganz normal Deinen Lohn weiterzukriegen.

Das gilt bei normalen Arbeitsverhältnissen, wenn man schon einen Monat im Betrieb ist (!!). Sonst gibt es kieine sogenannte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Für Azubis finde ich so was grad nicht, soollte aber wohl genauso sein.:

<<Laut Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer sechs Wochen lang den Lohn fortzahlen, wenn dieser erkrankt ist und sich korrekt krank gemeldet hat. Das ist in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt. Dies gilt aber nur, wenn den Azubi an der Erkrankung kein Verschulden trifft, also wenn er nichts tut, was den Heilungsprozess verzögert. Ist der Azubi länger als sechs Wochen krank, bekommt er kein Geld mehr vom Arbeitgeber mehr gezahlt, sondern Krankengeld von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber kann die Lohnfortzahlung nach § 7 Entgeltfortzahlungsgesetz verweigern, wenn der Auszubildende kein Attest vorlegt. Er darf dem Azubi aber keinen Urlaub abziehen oder verlangen, dass er die Fehlzeiten reinarbeitet. Er kann ihn aber eine Abmahnung aussprechen und - bei mehreren Verstößen gegen das Entgeltfortzahlungsgesetz - auch die fristlose Kündigung.<<

Quelle: http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/pflichten-des-azubis.html

Du kannst einfach mal Deine Krankenkasse anrufen und dort nachfragen.

Lokicorax  30.10.2014, 15:36

Hoi.

Nö!

Lies doch mal den §3 EntFG zu Ende....

"(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses."

Daher muss man sich hier an die Berufsgenossenschaft wenden, da ja wohl ein Arbeitsunfall vorlag. Die erstatten dann das Geld.

Ciao Loki

Warg1  30.10.2014, 15:38
@Lokicorax

hab ich doch (mit Tippfehler gesagt): "soollte aber wohl genauso sein."

Und natürlich kann die KK das auch allgemein beauskunften.

Die Lohnfortzahlung wird erst nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit, also ist das leider rechtens. Wurde der Unfall als Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft gemeldet ?

Fabian7a 
Beitragsersteller
 30.10.2014, 15:07

Weiß es nicht genau... Ich habs der Krankenkasse geschickt und mein Chef hats bekommen. Also die Krankmeldung und den Unfallbericht weiß Ich grad nicht wer Ihn jetzt alles hat

Fabian7a 
Beitragsersteller
 30.10.2014, 15:07

Weiß es nicht genau... Ich habs der Krankenkasse geschickt und mein Chef hats bekommen. Also die Krankmeldung und den Unfallbericht weiß Ich grad nicht wer Ihn jetzt alles hat

Nein, Krankengeld bekommst du erst nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit.

Leider dürfen die das. Einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall hast du erst nach 4 Wochen Beschäftigung.

Allerdings müsste in dem Fall dann die Krankenkasse bze. die Unfallkasse greifen!