Lehrling vergessen zu kassieren!

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ein kündigungsgrund wäre es, wenn man dir nachweisen würde, dass du das geld genommen hast. ebenso wäre es ein kündigungsgrund für euren lehrling, wenn sie das geld genommen hätte. ob dieser "fehler" eine abmahnung rechtfertigt, bin ich mir nicht so sicher. ich finde es auch seltsam, dass ihr die abrechnungen nicht vor ort macht. der fehler kann also bei dir, der kassiererin oder einer anderen stelle liegen, die mit dem transport oder der abrechnung zu tun hat.

Wenn jemand seinen AG um 300,00 Euro erleichtert, dann berechtigt dies in jedem Fall zur fristlosen Kündigung. Die Frage ist nun, hat jemand das Geld geklaut oder nicht und was ist das für ein Beleg, der komischerweise in gerade dieser Höhe ausgestellt wurde. Ich würde das alles aufklären und dann wird man sehen. Gleichzeitig solltest Du Deinen AG informieren, am besten zusammen mit dem Lehrling. Wenn der Lehrling eingearbeitet wurde und Du nicht die explizite Anweisung hattest ihn permanent zu überwachen, dann glaube ich nicht, dass Du eine Mitshculd bekommst bzw. von einer Kündigung bedroht bist. Im Zweifelsfalle Betriebsrat einschalten, gibt es keinen, dann vielleicht einmal bei der Gewerkschaft vorbei schauen.

xxlilsecretxx 
Beitragsersteller
 16.08.2010, 08:01

das ist der einzige beleg mit dieser summe daher ist er mir aufgefallen. also genau sind es 320 euro und diese fehlen auch. permanente kontrolle hatte ich nicht da sie am sechsten tag alleine an die kasse muss und man muss sie ja mal selbststänig arbeiten lassen. geht auch nicht da man immer wieder an dass telefon muss dann frqgt dich noch ein kunde nebenbei etwas....

Eigendlich ist es so: Sie ist Lehrling d.h du bist für sie verantwortlich hast ihre arbeit zu Kontrollieren und zu prüfen. Da sie aber 3.Lehrjahr ist ist davon auszugehen das sie diese Fähigkeiten beherscht. es ist in beiden fällen eine unterschlagung und kann mit der sofortigen Kündigung enden. Wenn sich herrausstellt das sie das gewesen ist, könntest du eine Abmahnung bekommen wegen vernachlässigung der Sorg und Aufsichtspflicht. LG Matze

flirtheaven  16.08.2010, 08:00

eine unterschlagung ist vorsätzlich. wenn sie vergessen hat das geld beim kassiervorgang an sich zu nehmen, ist es keine unterschlagung, weil fahrlässig.