Darf ich mit 17 an der Kasse arbeiten? Kaisers?
Hallo, Ich bin 17 und möchte mich bei Kaiser's bewerben, ich habe schon vor einem Jahr für drei Monate bei einer sehr großen Filiale gearbeitet. Die Filiale bei der ich mich bewerben will ist deutlich kleiner und es könnte sein dass ich auch mal an der Kasse gebraucht werde.
Einige Supermärkte lassen ja erst 18 Jährige an die Kasse andere auch 15/16 jährige. Falls ihn jemand findet würde ich gerne den Gesetzesauszug dazu sehen Antworten wie du darfst laut Gesetz eh nicht werden nicht gebraucht. Es geht mir darum die Filialleitung vom Gegenteil zu überzeugen, dies habe ich schon vor einem Jahr geschafft als ich noch 15 war, denn sie dachten Jugendschutzgesetz sagt aus das man erst mit 16 arbeiten darf.
Bitte mit entsprechender Quelle oder Gesetsesauszug antworten
Danke!!!
5 Antworten
Es gibt keine Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz, die Jugendliche am Arbeiten an der Kasse hindern. Als weisungsgebundener Arbeitnehmer kannst du auch als Minderjähriger Alkohol und Tabak verkaufen. Jedoch herrscht in Deutschland Vertragsfreiheit, so dass sich das Unternehmen seine Mitarbeiter selber aussuchen kann.
Das heißt Unternehmen können durchaus auch Mindestalter festsetzen. Diese Altersdiskriminierung nach § 1 AGG kann durchaus gerechtfertigt sein, vgl § 10 Nr. 1, Nr. 2 AGG.
Früher war es bei den Banken auch so, dass erst ab 18jährige an die Kasse durften. So werden es sich auch einige Supermärkte machen. Das hat ganz einfach damit zu tun, dass Du mit 18 anders eingesetzt werden kannst, da kein Jugendarbeitsschutzgesetz mehr gilt und auch, dass Du dafür verantwortlich gemacht werden kannst, wenn die Kasse nicht stimmt.
Wenn ein 15/16jähriges an der Kasse sitzen würde bei uns im Supermarkt, würde ich denken, dass sie jetzt Kinder einstellen.
Dass ich wegen dem JuArbSchG anders eingestetzt werden muss hat ja nichts mit der Kasse zu tun. Den es gilt ja auch für alle anderen Jobs
Du kannst die Filialleitung nicht von Gegenteil überzeugen. Ihr Wort ist in ihrem Supermarkt Gesetz, egal ob das "richtige" Recht da was Anderes sagt.
Sie dazu zu zwingen, dich an die Kasse zu lassen, wenn sie es in ihrem Markt eigentlich nicht machen, ist keine wirklich gute Grundlage für ein gutes Betriebsklima.
Als Angestellter bist du BEFEHLSEMPFÄNGER!
Das mit 15/16 arbeiten ist was VÖLLIG andres! Da war die Filialleitung falsch informiert, weil sie dich hätte arbeiten lassen, wenn sie gewußt hätte, das es ab 15 ist, was sie dann ja auch getan hat.
Wenn du siaber qua Gesetzbuch NÖTIGST, dich an die Kasse zu setzen, ist Hängen im Schaht!
Wenn ICH Filialleiter wär, würde ich dich hochkant rauswerfen, wenn du mit einem Gesetz kommtst- NOCHMAL: Ob die dich an die Kasse lasen, ist GANZ ALLEINE IHRE Entscheidung! Das kannst du nicht ERZWINGEN
ES KANN DOCH ECHT NICHT SO SCHWER ZU VERSTEHEN SEIN!!!
DIE suchen nun schon seit Wochen eine Aushilfe! Niemand will sie zwingen aber ich will sie darauf hinweisen da viele der Filialleiter keine Ahnung vom Jugendschutzgesetz haben und man sie überzeugen kann. Außerdem ist das mit 15/16 Jahren nicht etwas völlig anderes sondern das beste Beispiel was man zu der Frage hätte nehmen könnte. GENAU! FRAGE ES WAR EINE FRAGE nach einem Gesetz (JArbSchG sagt nichts dazu) welches bestimmt oder ausschließt das ich an der Kasse arbeiten könnte. FRAGEN ERWARTEN ANTWORTEN deshalb gibt es diese Community überhaupt. Es gibt genug Leute die zu jeder Frage ihren Sch ei ss dazu geben müssen!
NOCHMAL: DAS IST WAS ANDERES! OB ER DICH AN DIE KASSE LÄSST, IST GANZ ALLEINE SEINE ENTSCHEIDUNG. EGAL WAS DAS GESETZ SAGT:
IST DAS SO SCHWER ZU BEGREIFEN?????????????????
ES IST AUCH GANZE ALLEINE SEINE ENTSCHEIDUNG OB ER MICH MIT 15 ARBEITEN LÄSST. WIE KANN MAN NUR SO STUR SEIN??? ES IST SOWIESO SEINE ENTSCHEIDUNG WEN ER ARBEITEN LÄSST DAS HAT ABER NICHTS MIT DEM MINDESTALTER FÜR DIE KASSE ZU TUN!!!!!
ES GEHT DOCH DARUM IHN EVTL. MIT EINEM BEWEIS (DESHALB DER GESETZESTEXT) DARAUF HINZUWEISEN DASS ICH IN DER FILIALE ARBEITEN KANN!!!!!!!!! WIE SCHON GESAGT SIE SUCHEN SCHON SEIT LÄNGEREM EINE AUSHILFE UND WÄREN SICHER FROH MICH EINZUSTELLEN. ICH WERDE SIE SO ODER SO DARAUF HINWEISEN UND NOCHMAL BEI DER PERSONALABTEILUNG ANRUFEN.
DENN WIE ICH SEHE TRIFFT MAN IN DIESEM FORUM SELTEN AUF LEUTE DIE NICHT NUR AN IHRER EIGENEN PRIMITIVEN MEINUNG FESTHALTEN!!!!!!!!!!!!!
WIE WÄRE ES WENN DU DICH JETZT DAMIT ABFINDET DASS ES DAS GLEICHE IST, UND DU ANDEREN MIT DEINEN SINN- UND NUTZLOSEN ANTWORTEN (NICHT) HILFST??
Ich HAB IN EINEM PERSONALBÜRO GEARBEITET!!!!!!!!!!
Und jetzt? Dann müsstes du wissen dass ein Unternehmen auch frei Voraussetzungen für die Bewerber wie zum Beispiel ein Mindestalter setzen kann.
Es IST nicht 100% das gleiche aber ein gutes Beispiel!!!
Ich wollte außerdem nur wissen ob so ein Gesetz überhaupt existiert.
Du hast das Ganze doch praktisch schon selbe beantwortet: Du schreibst in deiner Frage, das manche Supermärkte 16jährige an die Kasse lassen, manchen nicht!
ERGO ist es Entscheidung des Supermarktes
Es gibt für diesen Fall kein Gesetz!
Das Mindestalter für Jugendliche IST geregelt. Das für "Kasse machen" nicht.
Das Problem ist allenfalls ein Problem, das eher zu mZivilrecht gehört: Kassierer sind nämlich für ihre Kasse voll verantwortlich: Fehlt da Geld, haben sie Ärger. Gegen Midnerjährige sind die Ansprüche im Zweifelsfalle nicht durchzusetzen.
Danke ich werde es morgen mal probieren und hoffen das es mit Einverständniserklärung der Eltern klappt.
Das mit der Einwilligung steht in Absatz eins: http://dejure.org/gesetze/BGB/113.html
Ich muss TadorMors Recht geben. Wenn die so dringend jemand suchen würden, dann würden die sehr geneigt sein dich einzustellen. Aber wenn die nunmal sagen es soll jemand 18 sein, damit er an der Kasse arbeiten darf, dann wirst du keine Chance haben.
Was du vor einem jahr geschafft hast, hat hiermit gar nichts zu tun.
Du kannst mit 18 definitiv da arbeiten. Aber wenn die das intern nicht wollen, dann kannst du dich auf den Kopf stellen und die werden dich trotzdem nicht einstellen.
Noch so einer....
Doch es ist das gleiche. Sie hätten ja auch intern sagen können dass sie nur Leute über 16 wollen. Es geht doch hier darum dass "man kann nur mit 18 an der Kasse arbeiten" ein Missverständnis ist, da dies nur für Läden gilt die größtenteils Alkohol oder Tabakwaren verkaufen (Quelle: Yahoo Answers, also auch nicht unbedingt richtig) Außerdem hatte ich die Fillialleitung noch gar nicht gefragt ob es auch unter 18 möglich ist. Ich wollte bloß ein Gegenargument haben falls sie dies behaupten. Gut wenn sie sagen das es eine Bedingung seitens Kaisers ist wäre es auch nicht so schlimm. Worauf ich hinaus will ist das deine bzw. eure Aussage die 15/16 Sache hätte hiermit gar nichts zu tun falsch ist.
Hallo,
du darfst nicht nach 22 h arbeiten, deswegen kannst du wahrscheinlich auch nicht an die Kasse. Bei meiner Tochter war das der Grund.
Doch genau dass habe ich vor einem Jahr gemacht! Habe mir die Telefonnummer von der Personalleitung geben lassen, denen die Gesetzeslage erklärt und konnte dann dort arbeiten.
Es ging mir darum herauszufinden ob es so ein Gesetz überhaupt gibt. Ich habe außerdem schon gehört dass man eventuell eine Einverständniserklärung brauchen könnte.