Lehrer Schüler zwingen Geld für Klassenfahrt zu überweisen rechtlich?

9 Antworten

Nein, das sollte mit den Eltern geklärt werden.

Patilla9  30.08.2018, 11:38

Falsch, Klassenfahrten sind Pflichtveranstaltungen, da helfen nur richtige Gründe wie Krankschreibungen etc. Akute Unlust zählt leider nicht..

Rendric  30.08.2018, 11:42
@Patilla9

Deswegen ja mit den Eltern klären.

Patilla9  30.08.2018, 12:26
@Rendric

Sowas klärt man nicht mit den Eltern sondern mit Ärzten. Und auch da zählt nicht der "Wille", wie gesagt, Pflichtveranstaltung siehe Pflichten eines Schülers.

Yiloo 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 11:36

Danke! Werden mit den Lehrer sprechen.

Rechtlich kann dich schonmal niemand zwingen auf eine Klassenfahrt mitzugehen. Bezieh dich nicht auf den Schwachsinn den andere dir hier einreden wollen. Wenn du mit deinen Eltern gesprochen hast, und sie s inordnung finden das du nicht mitgehst, wird der Lehrer nichts machen können. Ich bin selber früher nie auf Klassenfahrten mitgefahren da ich mich nur auf meine Schulische Laufbahn konzentriert habe fand ich diese Kinderausflüge nicht zwingend notwendig für mich.

Deine Eltern sollen sich einfach mal im rektorat melden und dort Bescheid geben, Lehrer überspielen ihre Kompetenzen ziemlich oft.

Yiloo 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 12:11

Hallo, super. Wenigstens jemand der Erfahrung hat. Und was ist wenn die sagen schulische Veranstaltung? Reicht doch, wenn ich für die Tage eine andere Klasse besuche bzw gehe.

Jenna246  30.08.2018, 12:53
@Yiloo

Das sagen viele zuerst. Irgendeinen Grund wirst du ja haben weswegen du nicht mit möchtest. Deine Eltern sollen das am besten im rektorat für dich klären den als Schüler wird man oft nicht ernst genommen. Ich habe immer angegeben ich möchte mich nur auf meine schulische Laufbahn konzentrieren und möchte deshalb nicht mit und das ich mich ZB. In der Klasse nicht wohl genug fühle um mit ihr paar Tage zu vereisen.

AalFred2  30.08.2018, 13:37
@Yiloo

Du suchst nicht jemanden, der Erfahrung hat, sondern jemanden, der dir deine Ansicht bestätigt. Nachdem die Klassenfahrt allerdings eine Schulveranstaltung ist, gilt grundsätzlich Teilnahmepflicht. Insofern erzählt Jenna da ziemlichen Unsinn.

Jenna246  30.08.2018, 14:21
@AalFred2

Informiere dich über die Rechte eines Menschen und nicht eines Schülers. Die Eltern haben das aufenthaltsbesstimmungsrecht. Wenn sie sagen sie wollen es nicht muss der Schüler schonmal garnichts. Da es sich nicht um eine fördernde Veranstaltung handelt sondern um eine sogenannte Freizeit Gestaltung, ist es ziemlich unsinnig von zwang zu sprechen

AalFred2  30.08.2018, 15:05
@Jenna246

Das ist ja mal eine süße Argumentation. Völlig unsinnig, aber süß. Natürlich dürfen die Eltern nicht entscheiden, ob das Kind zur Schule geht, oder nicht. Wir haben eine Schulpflicht. Das gilt auch für Schulveranstaltungen.

Jenna246  30.08.2018, 15:30
@AalFred2

Habe auch nicht gesagt das die Eltern entscheiden ob das Kind zur Schule geht sonder lediglich um die Klassenfahrt. Da dies eine Freizeit Veranstaltung ist und auch außerhalb der regulären Schulzeiten stattfindet. Dürfen die Eltern ihr Kind dafür anmelden. Frag doch einfach mal bei einer Schule nach lass dir mal einen Schulvertrag geben oder informiere dich bei einer zuständigen Behörde

Yiloo 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 15:55
@Jenna246

Bitte nicht streiten!!:0

Yiloo 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 15:57
@AalFred2

Nicht streiten bitte!!:0

AalFred2  31.08.2018, 08:26
@Jenna246

Du hats irgendeinen Unsinn vom Aufenhaltsbestimmungsrecht gefaselt. Und nein, es ist keine Freizeit- sondern eine Schulveranstaltung. Was auch immer ein Schulvertrag sein soll? Ein Blick ins Gesetz erspart's Geschwätz: Beispielhaft Niedersachsen

http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/4z6/page/bsvorisprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=2i&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SchulGNDV38P71&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

"Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule einschließlich der besonderen schulischen Sprachfördermaßnahmen nach § 64 Abs. 3 regelmäßig teilnehmen"

Ich kann mich bei der Frage nur auf meine eigenen Erfahrungen stützen...

Eigentlich (soweit ich weiß) kannst du ja nicht dazu gezwungen werden mitzufahren. Andererseits handelt es sich um eine schulische Veranstaltung. Wenn du nicht willst, solltest du dich vielleicht an den Rektor wenden und ihm erklären, weshalb du nicht mit willst. Wenn die Klassenfahrt für deine Familie finaziell ein Problem ist, kann man einen Antrag stellen, damit ein Teil der Kosten erlassen wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Yiloo 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 12:08

Hallo, danke für Ihre Antwort ':)

Wenn du nicht mitfahren willst,musst du natürlich nicht bezahlen,

aber dir ist sicher klar,dass du dann in die Schule gehen musst!

Du wirst einer anderen Klasse zugeteilt,denn du hast schließlich

keine Ferien!

Yiloo 
Beitragsersteller
 30.08.2018, 12:08

Ja das weiß ich. Wollte nur nicht zur Klassenfahrt. :)