Lebensversicherung kündigen --> Rückkaufswert?

3 Antworten

Hallo,

das ist die Summe die Du bekommst. Aber mit der Kündigung der LV machst Du nur Verlust. Darum ist es schade. Da Du aber Geld brauchst, könntest Du nachfragen ob Du die Versicherung beleihen kannst oder Du versuchst die Versicherung zu verkaufen. Das bekommst Du auch mehr Geld. Wie lange läuft die Versicherung schon und wann endet sie und was ist die Versicherungssumme. Das spielt Alles eine Rolle bei dem was man tun sollte. LG

Lalo123 
Beitragsersteller
 27.01.2014, 18:36

Hallo, der momentane Rückkaufswert liegt bei 3000€. Die Versicherung läuft schon seit ca 13. Jahre und endet im Jahre 2048 mit einer Versicherungssumme von 23k€

Dori2  27.01.2014, 19:14
@Lalo123

Hallo,

also ich würde Dir wirklich dazu raten die Versicherung** zu verkaufen** oder** zu beleihen.** Erkundige Dich doch mal bei der Versicherung wegen des Beleihens. Um die LV zu verkaufen suche mal in Google. Da gibt es die Adressen. Ich denke wirklich das Du da mehr bekommst. Es wäre schön wenn Du mal schreibst wie Du es nun gemacht hast, was besser war. LG Dori

Dori2  30.01.2014, 11:51
@Dori2

Hallo hier bin ich wieder. Schreibe uns doch mal, wie Du Dich entschieden hast und was die beste Variante war die LV zu Geld zu machen. LGDori

Lalo123 
Beitragsersteller
 10.02.2014, 17:29
@Dori2

Hallo, das mit dem verkaufen habe ich mir auch schon überlegt. Hab auch schon paar Anfragen gestellt die abgelehnt wurden weil das angesparte Vermögen zu gering war. Meisten haben die ein Minimum von 10k€. Mit dem Beleihen ist so eine Sache, der monatliche Beitrag ist eh schon sehr gering und ich möchte dann noch ungern Zinsen auf mein eigenes Geld bezahlen.

Hallo Lalo123,

schade, dass du deine Versicherung kündigen möchtest. Eine Kündigung ist oft mit finanziellen Nachteilen verbunden.

Du schreibst, dass du die Versicherung aufgrund des aktuellen Geldbedarfs kündigst. Oft bieten Versicherungsgesellschaften Möglichkeiten wie Vorauszahlungen an, damit die Kunden die Versicherungen nicht zwangsläufig auflösen müssen. Außerdem hast du als Versicherungsnehmer die Möglichkeit deine Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Ab dem Zeitpunkt der Beitragsfreistellung entfällt die Beitragszahlungspflicht. Der Versicherungsschutz bleibt dir dabei in reduzierter Form erhalten.

Erfahrungsgemäß ist der Rückkaufswert der Auszahlungswert. Je nach Tarif werden bei Beiträge zu deiner Versicherung nicht nur für den Erlebensfall, sondern auch für den Todesfall und die Berufsunfähigkeit aufgeteilt. Das kann dazu führen, dass die eingezahlten Beiträge nicht in voller Höhe für den Rückkaufswert berücksichtigt werden. Zusätzlich werden von den eingezahlten Beiträgen die Abschluss-, Vertriebs-, und Verwaltungskosten abgerechnet. Daher haben Versicherungen gerade in den ersten Jahren demgegenüber den eingezahlten Beiträgen einen geringeren Rückkaufswert.

Zum Rückkaufswert kommen dann noch die Überschussbeteiliung und die Beteiligung an den Bewertungsreserven dazu. Diesesetzen sich zusammen aus
- einem für das aktuelle Jahr festgelegter Sockelbetrag und
- einem variablen Betrag

Der variable Betrag ist von der laufenden Entwicklung am Kapitalmarkt abhängig.Da die Versicherungsgesellschaften die künftige Kapitalmarktentwicklung noch nicht kennen, ist der variableBetrag in unserer Berechnung nicht enthalten. Er wird erst bei Fälligkeit derjeweiligen Leistung ermittelt.

Zu den Überschussbeteiligungen hat meine Kollegin Angie bereits eine Frage beantwortet, die dir ebenfalls weiterhelfen könnte:
https://forum.allianz.de/questions/wie-setzt-sich-die-uberschussbeteiligung-zusammen
Hier findest du noch weitere hilfreiche Informationen zum Thema Rückkaufswert und Überschussbeteiligung.

Ich hoffe meine Antwort hilft dir weiter

Viele Grüße,
Christina vom Allianz hilft Team

Ich würde sie nicht kündigen. Der Rückkaufswert ist häufig sehr gering.

Ich würde eher den Weg des Widerrufs gehen. Rückabwicklung24 bietet diesen Service kostenfrei an. Der Vertrag muss lediglich zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen sein. Kannst Dir ja mal unverbindlich eine Berechnung erstellen lassen.