Leasingfahrzeug durch unmündige Kinder beschädigt - wer zahlt?
Unser Sohn hat unserem Mieter eine Beule im Auto beschert. Dieser Vorgang liegt bereits 6 Monate zurück. Das Fahrzeug ist längst abgegeben, unsere Versicherung hat nach vielem hin- und her gegenüber dem Leasinggeber die Übernahme der Kosten abgelehnt da unser Sohn zu diesem Zeitpunkt 6 Jahre alt war und wir die Aufsichtspflicht laut Versicherung nicht verletzt haben. Jetzt kam heute die Rechnung des Leasinggebers an unseren Mieter als Leasingnehmer. Er soll den Eigenanteil bei Schäden am abgegebenen Fahrzeug in Höhe von 500 Euro bezahlen. Wir fragen uns ob das rechtens ist da ja zweifelsfrei ein Fremdverschulden vorliegt. Ich dachte der Leasinggeber hat nur Ansprüche an den, der den Schaden verursacht hat - in diesem Fall eben "Pech gehabt". Kann mir hier jemand weiter helfen? Es ist ja klar, dass wir letztendlich den Schaden begleichen werden...
4 Antworten
Das ist aber Mal dumm gelaufen! Vor Jahren hatte ich Ähnliches erlebt, nur hatte das (ebenfalls 6jährige Mädchen) ein Limogetränk über eine elektronische Registrierkasse gekippt... Hättet Ihr Eure Aufsichtspflicht verletzt, wärt Ihr schuld und Eure Haftpflichtversicherung würde greifen. Habt Ihr, wie oben beschrieben, diese Pflicht nicht verletzt, zahlt die Versicherung auch nicht; Euch trifft ja keine Schuld. In diesem Fall wäret Ihr zahlungspflichtig. Jetzt kommt aber die gute Nachricht: Da das Kind noch keine sieben Jahre alt ist - also vollkommen strafunmündig - kann niemand Euch für den Schaden in Haftung nehmen - Ihr und Euer Mieter seid "fein ´raus", der Leasinggeber bzw. dessen Veresicherung haben das Nachsehen (das wissen die auch, versuchen´s aber immer wieder!) ; Voraussetzung ist natürlich, dass dem Leasinggeber alle Fakten von Beginn an bekannt waren. Wenn Euer Kind mittlerweile sieben Jahre alt ist, sieht es schon etwas anders aus; habt Ihr hier einen durch das Kind verursachten Schaden, solltet Ihr angeben, die Aufsichtspflicht verletzt zu haben, dann greift die Haftpflicht. In diesem Sinne fröhliche Weihnachten, Minifried.
Noch ein zusätzlicher Tipp von mir: in der aktuellen ADAC-Motorwelt wird genau dieses Thema behandelt. Alles Gute und mehr Glück im neuen Jahr, Minifried.
Ich würde mal nach einem Bürgertelefon für Versicherungen schauen. ich wäre jetzt der felsenfesten Meinung dass die Versicherung zahlen muss. Wofür hat man den ne Haftpflicht. Ist doch egal wers gemacht hat...wenn es ein Erwachsener versehentlich gemacht hätte hätten sie es ja auch bezahlt, oder?
Danke erstmal für die schnelle Antwort. Im Anschreiben des Leasinggebers steht: "aufgrund der Sach- und Rechtslage war es uns nicht möglich den Schadenersatzanspruch gegenüber dem Unfallbeteiligten durchzusetzen. Mit Ihnen wurde vertraglich vereinbart, dass Ihre Eigenbeteiligung in diesen Schadenfällen 500 € beträgt. Bitte überweisen Sie den Betrag...." Ist es überhaupt rechtmäßig sowas vertraglich zu vereinbaren? Hier liegt ein eindeutiges Fremdverschulden vor, der Hergang war dem Leasinggeber von Anfang an bekannt. Uns macht auch stutzig dass diese Rechnung jetzt nach 6 Monaten kurz vor Weihnachten ins Haus flattert. Frei nach dem Motto, ich räum jetzt mal meinen Schreibtisch auf und versuchs bei diesem schwierigen Fall einfach mal mit einer Rechnung... Jetzt müssen wir also erst mal den Leasingvertrag studieren, aber selbst wenn das so drinsteht stellt sich mir die Frage nach der Rechtmäßigkeit. So ein Bürgertelefon für Versicherungsfragen werde ich in jedem Fall nach den Feiertagen bemühen. Danke für den Tipp!