Lärmbelästigung Wasserhahn?

2 Antworten

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Du müsstest erstmal eine Messung veranlassen ob die Geräusche in deiner Wohnung 30 dB übersteigen. 

Dann müsstest du den Besitzer der Nachbarwohnug auffordern Abhilfe zu schaffen und neue Armaturen anbringen zu lassen.

Wenn er das nicht tut, müßtest du deine Anliegen vors Gericht bringen.

Dabei sei aber noch zu beachten, das es auch sowas wie Duldung gibt. Der Wasserhahn scheint ja nicht erst seit gestern zu rauschen. hier kann ein Gewohnheitsrecht angerechnet werden.

Ich schätze mal du bist auf Kulanz des Wohnungsinhabers angewiesen, ob er den Hahn tauschen lässt oder nicht.

da du gar nicht der mieter / eigentümer der wohnung bist, sondern dein vater und der nix unternehmen will, ist das auch nicht deine baustelle

thunderwoody 
Beitragsersteller
 08.11.2016, 11:34

Beantwortet in keinster weise meine Frage!