Lärm um 6 Uhr morgens! Ruhestörung? Mietminderung?
Hallo leider lebe ich in einem Haus das über einem Geschäft für Fenster und Rolläden etc. welches unserem Vermieter gehört Die werkstatt befindet sich in unserem Innenhof und das eigentliche Geschäft direkt im Erdgeschoss unseres Hauses.
Unser Schlafzimmer Balkon geht zum Innenhof. Nun ist es so, dass die Arbeiter der Firma mehrere Tage der Woche Fensterteile- Scheiben und Holz in einen Container werfen- und das um 6 Uhr morgens!! Es wird nicht einmal versucht das ganze ruhiger von statten gehen zu lassen, geschweige denn auf eine, andere Tageszeit zu verlegen. Es werden dicke Fensterscheiben mit voller wucht in den Container geworfen.
Das geht seit Jahren so und nun bin ich mit meiner Geduld am ende. Der Sommer steht vor der Tür, ich kann nicht die Fenster und Balkontür ständig verschließen. Auch wenn ich das täte, den Lärm hört man so unerträglich laut, das es nicht auszuhalten ist und an Schlaf ist nicht zu denken!! Als ich um 6:15 die Balkontür aufriss um den Arbeiter zu konfrontieren, sagte er mir ich solle mich beim Vermieter beschweren...... was soll ich tun? wie sieht die Rechtslage aus?
Es ist wirklich unerträglich laut. Stellt euch vor ihr werft gläser in eine Tonne und die landen aufeinander- das ist schon ein höllischer krach. Fensterscheiben und andere Bauteile sind um einiges schlimmer.
Ich bitte um konstruktive Ratschläge. Den Vermieter werde ich gleich wenn er im Büro ist einen Besuch abstatten und möchte wissen was ich sagen 'kann' bzw 'sollte'. Vielen dank im voraus
7 Antworten
es nicht böse gemeint wenn das jahren stört dann such dir ne andere wohnung so kein Geschäft oder handwerker drin ist. schau mal in deinen hausordnung wie dort die ruhe zeit steht
das tipp den ich gefunden habe im netz:
Recht: Eine Mietminderung kommt in Betracht, wenn der Gewerbebetrieb bei Abschluss des Mietvertrags nicht bestand. War der Betrieb vorhanden und musste mit den Störungen gerechnet werden, so ist das Minderungsrecht ausgeschlossen.
Tipp: Es empfiehlt sich, vor Abschluss des Mietvertrags genau darauf zu achten, ob störende Betriebe im Haus oder in der Nachbarschaft vorhanden sind.
Ich suche schon verzweifelt nach einer neuen Wohnung und bin schneller raus als der Vermieter bis drei zählen kann. Dennoch kann ich es nicht mehr ertragen. Anfangs war ich noch 'imun' gegen den krach, mittlerweile ist der krach schlimmer und auch häufiger.
Weil du den Lärm schon so lange ertragen hast gibt es keine Rechtlichen Mittel mehr dagegen.
Dauerhaften Lärm kann man nur 3 Monate nach Einzug bemängeln.
Ob's dir gefällt oder nicht, dass du leider nix tun kannst, nur ausziehen: Bei Einzug war bzw. hätte dir bekannt sein müssen, dass vom Handwerksbetrieb diese Geräuschkulisse ausgeht. Außer am Sonntag musst du das hinnehmen, da Samstag auch ein Werktag ist. Und wenn die Arbeitszeit ab 6 Uhr geht, auch schon ab 6 Uhr.
Da der Betrieb schon bei Vertragsabschluss bestand, kannst Du nur auf Verständnis hoffen. Die betroffenen Mieter sollten gemeinsam mit dem Vermieter sprechen. Das bringt vielleicht mehr, als wenn Du alleine hingehst und um Rücksicht bittest.
Ich würd mir eine andere Wohnung suchen und darauf achten, dass ich nicht durch einen Gewerbebetrieb, Straßenlärm, Eisenbahn etc. gestört werde.
Ich hab mich nur in die Lage des Fragestellers versetzt. Wollte ihm/ihr damit raten, besser auf das Wohnumfeld zu achten. Es gibt sicher genug Wohnmöglichkeiten, auch zu Lebzeiten seine Ruhe zu haben.
Die Ruhezeiten sind in der Satzung der Kommune festgelegt. Durchgesetzt haben sich die Zeiten von 22:00 bis 05:00/06:00 und 12:00 bis 14:00/15:00. Von letztere sind Stadtreinigungsarbeiten befreit (Bsp. Laubsaugen).
wenn du Gewerbebetrieb, Straßenlärm, Eisenbahn etc. ausschliesst, kommt vermutlich nur noch der Friedhof in betracht.