Kurzarbeit Null und Corona und Urlaub 2021?
Guten morgen
ich habe nun schon versucht selbst die Antworten zu finden, aber es scheint KEINE Rechtsgrundlage für den Sonderfall Kurzarbeit null wegen Corona zu geben.
Unsere Urlaubsplanung wurde November 2020 beim AG eingereicht. Das sind die vollen 24 Tage in dem Zeitraum Mai bis Oktober 2021.
Nun bin ich aber seit 14.12. in Kurzarbeit NULL ( Geschäft geschlossen).
Wird der Urlaub jetzt anteilmäßig gestrichen ?
Ich bin zwar Zu Hause, aber da man ja nix machen darf..und am besten das haus nicht verlassen...hat das nicht viel mit Erholung zu tun. Im gegenteil ist es Psychischer Stress.
Gibt es da schon eine einheitliche Regelung ( Ohne das man in der Gewerkschaft sein muss) ?
Ich habe auch noch Resturlaub von 2020. Den wollte ich im Januar nehmen. Aber da seit Dezember Kurzarbeit null ist.....Was ist wenn wir nicht vor April öffnen dürfen und der Urlaub bis 31.3. nicht genommen werden kann ?
3 Antworten
Es gibt klare rechtliche Regelungen:
Wenn es keine anderslautende Vereinbarung in einer Betriebsvereinbarung oder einem anzuwendenden Tarifvertrag gibt, darf der Urlaub nicht wegen Kurzarbeit anteilig gekürzt werden!
Ein gegenteilige Urteil des Europäischen Gerichtshofs EuGH, das eine Kürzung erlaubt, bezieht sich ausdrücklich auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung und ist außerdem nationalrechtlich nicht bindend!
Im deutschen Recht sind die Fälle, in denen der Urlaub gekürzt werden darf, genau geregelt, z.B. in Zusammenhang mit Erziehungsurlaub; Kurzarbeit gehört nicht dazu.
Das betrifft den gesetzlichen Urlaubsanspruch; für zusätzlich gewährten Urlaub kann Anderes vereinbart werden.
Zu diesem Thema gibt es allerdings Informationen im Internet. Gib mal "Kurzarbeit und Urlaub" ein.
Genau zu deinem Thema bin ich im Internet ohne weiteres fündig geworden.
aber keine einheitliche REGELUNG. Gewerkschaft meint dazu, das es NICHT gekürzt werden darf, andere sagen ( meinen) wieder das es gekürzt wird. Leider sind das NUR Meinungen , keine Regelung für alle.
Jetzt im Lockdown ist man zu Hause eingesperrt.
Das ist - sorry! - Unsinn.
Der Lockdown ist keine Quarantäne oder Ausgangsverbot!
Ich denke mal nicht, weil die Maßnahmen nicht zählen bzw. nicht zählen sollten. Das ist ja kein Urlaub, sondern du "musst" quasi zuhause bleiben.
Und warum ist für dich daheim bleiben psychischer Stress?
Angst, das ich die Arbeit verliere...je länger der Lockdown dauert. "Eingesperrt " zu sein...keine Kinder und Enkelkinder sehen, keine Freizeitgestaltung möglich, keine Freunde treffen....keine sozialen Kontakte......weniger Geld......alleine sein...Zukunftsangst.......
Der Meinung bin ich auch....aber es gibt viele andere Meinungen. Deshalb suche ich eine Regelung die für alle gelten.
Nein gibt es nicht !! Nicht zu dem aktuelle Fall Corona und Lockdown...nur allgemein bei Kurzarbeit...da hat man aber zumindest eine Freie Freizeitgestaltungsmöglichkeit. Jetzt im Lockdown ist man zu Hause eingesperrt. Und Urlaub sollte freie Gestaltung sein , damit es zum Erholungseffekt kommt. Und das wird aktuell verboten....also keine Erholung..sondern psychsicher Stress