Kunsturheberrecht?
Ich hoffe , mir wird hier geholfen. Kurz zu meiner Geschichte : ich habe die Bilder einer Person genommen (Bilder benutzt& Namen etc. geändert) , hab damit nur geschrieben, mehr nicht . Die Person hat mich angezeigt, hab auch schon einen Brief von der Polizei bekommen, nun ist meine Frage , welche Strafe auf mich zu kommt ? Freiheitsstrafe? Geldstrafe ?
2 Antworten
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie. § 33. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
Rechne mit einer Geldstrafe.
Zu den hier genannten Rechten des Abgebildeten kommen noch die Rechte des Abbilders, hier also des Fotografen, und dessen Vertragspartner im UrhG, vor allem
Das wird der Richter entscheiden!
Identitätsdiebstahl (!) wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.