Kumpel wurde "gehackt". Kann er Anzeige erstatten?

11 Antworten

Hallo,

er will beim Anwalt Anzeige erstatten? Na viel Spaß;) Nicht eher bei der Polizei?=)

Aber das nur nebenbei: Zu deiner eigentlichen Frage: Ein Hack (also das "Ausspähen von Daten" nach 202a StGB) liegt nicht vor, da er das Passwort freiwillig weitergegeben hat. Jedoch hat die Ex nicht das Recht, sein Passwort zu ändern, so dass er nicht mehr z.B. auf seinen Facebookaccount zugreifen kann. Dies entspricht der Straftat 303a StGB Datenveränderung und ist mit bis zu 2 Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bewährt.

Ob es rauskommt, dass sie es war kann ich natürlich nicht sagen. Wenn ich diesen Fall auf den Tisch kriegen würde, würde ich zuallererst nachfragen, ob ein Ex-Partner von dem Passwort wusste...

Ryan1 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 12:17

er will zum Anwalt um zu klaren ob Anzeige erstattet werden kann.

Dommie1306  14.10.2015, 12:19
@Ryan1

Da muss er nicht zum Anwalt, das geht direkt über die Polizei. Liegt ja klar eine Straftat vor... oder aber, um das alles abzukürzen: Du redest mit seiner Ex, die solls ihm beichten und das neue Passwort geben (Straftat ihrerseits würde zwar immer noch vorliegen, aber ich bin mir sicher, dass er dann von der Anzeigenerstattung absehen würde)

er soll das über seinen Anwalt abklären . Ein Anwalt kostet in der Stunde 200 Euro, macht dann mal locker 1000 Euro für NIX

Ryan1 
Beitragsersteller
 14.10.2015, 07:30

Ja aber kann der Anwalt da was machen? Er hat ja nach der Beziehung seine pws nicht geändert...

AgeRestricted  14.10.2015, 11:09
@Ryan1

... Naja ! ... der Anwalt wird erst mal das Honorar verlangen .. bevor er sich diese Geschichte überhaupt anhört ... Voila ! ...

er hat ihr das Passwort gegeben also hat sie nichts gehackt. Das ist moralisch nicht toll, aber auch nicht strafbar. Sie soll alle Passwörter auf 123 ändern und dein Kumpel sollte diese Info bekommen. Wenn es sein muss anonym. dann hatte sie ihren Spass und die Sache ist erledigt

Dommie1306  14.10.2015, 12:21

Falsch... das Passworterlangen stellt zwar wie du richtig sagst keine Straftat dar, das Passwort ändern aber sehr wohl...

tapri  14.10.2015, 13:20
@Dommie1306

da ich nur mit dem Passwort Änderungen vornehmen kann, bekomme ich alle rechte übertragen die damit verbunden sind. Ausser es wird einem explizit mitgeteilt, du darfst zwar ne Seite damit öffnen, aber sonst nichts..... der, der ein Passwort weiter gibt überträgt damit alle Rechte daran mit.....

Eigenes Verschulden!

Ihr droht hier nichts, da dein Freund ihr das Kennwort eigenständig gegeben hat...
Hat ja auch einen Sinn, weshalb es heißt, Kennwörter nie an andere Personen weitergeben....

Da passiert gar nichts, er hat ihr ja die Passwörter gegeben. Jeder der normal die Passwörter hat, hat halt auch normalen Zugang und darf auch Änderungen vornehmen.

Von daher, selbst schuld wenn man so blöd ist und ihr vertraut.

Dommie1306  14.10.2015, 12:15

Ach und das Passwort darf sie dann nach Lust und Laune ändern, ja?