Kumpel streift auf Privatgrundstück mit meinem Auto ein anderes, wer zahlt?

13 Antworten

Da wird keine Haftpflichtversicherung bezahlen. Dein Freund hat keinen Führerschein, also zahlt die Autohaftpflicht nicht. Die Privathaftpflicht wird nicht bezahlen, weil der Schaden mit einem KFZ verursacht wurde. Auf seinem Hof darf der Freund auch nur dann fahren, wenn das Gelände von öffentlichen Straßen durch ein geschlossenes Tor abgetrennt ist. Dein Freund wird die Schäden aus seiner Tasche bezahlen müssen.

Eine Privathaftpflicht ist hier nicht zuständig, weil durch Kraftfahrzeuge verursachte Schäden grundsätzlich ausgeschlossen sind. Übrig bleibt nur Deine KFZ-Haftpflicht. Die wird den Schaden der Freundin zunächst übernehmen und Dich dann in Regreß nehmen, da der Fahrer überhaupt keine Fahrerlaubnis hatte.

Zuständig für den Fremdschaden am Auto der Freundin ist grundsätzlich die KFZ-Haftpflichtversicherung des anderen Fahrzeugs (bzw. falls es nicht angemeldet und nicht versichert war der Eigentümer des Fahrzeugs). Der Kumpel ist überhaupt nicht verpflichtet irgendetwas zu zahlen (weder privat noch über eine Privathaftpflicht), denn der Autobesitzer ist alleine verantwortlich wenn er jemandem anderen erlaubt das Fahrzeug zu benutzen (wurde ja nicht geklaut).

Würde der Autohalter jemanden auf öffentlichem Grund  fahren lassen, der keinen Führerschein hat, so wäre beide strafrechtlich belangbar und würden dann auch von der Versicherung in Regreß genommen werden.

Die Versicherung macht aber auch Streß, wenn man einen Fahrer fahren läßt, der nicht eingetragener Fahrer ist  und da kann es auch bei einem Privatgrundstück (und was als ein Privatgrundstück ist hängt von mehreren Faktoren ab)  zu Problemen kommen. Theoretisch darf man aber wiederum durchaus mal z. B. einen Kaufinteressenten fahren lassen (bei auf öffentlichem Grund wieder nur mit Fahrerlaubnis).

 

Derjenige, der den Schaden verursacht hat.

 Als erstes der Halter des Fahrzeuges bzw. seine Versicherung also Du.

Kannst Du nachweisen das er gefahren ist dann muß er zahlen.

Auf seinem Privatgrundstück wenn es seines ist und er dort nicht zur Miete wohnt darf er mit Deiner Erlaubniss fahren solange andere nicht gefährdet werden....so ab jetzt muß ein Anwalt ran :-)