Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zum Thema Kündigung bei Medizinischen Fachangestellten in Arztpraxen:
Und zwar ist meine Mutter seit 1.10.2012 als Medizinische Fachangestellte in einer Arztpraxis angestellt. Am 1.4.2014 wurde die Praxis von einem anderen Arzt übernommen, meine Mutter und die restlichen Angestellten haben ihre Arbeitsstellen mit dem selben Vertrag behalten.
Meine Mutter hat jetzt eine andere Stelle gefunden, da es in dieser Stelle mit Chef und Kolleginnen nicht gut lief und sie nur ausgenutzt wurde, Unmengen Überstunden gemacht hat etc. In der neuen Stelle soll sie am 1.10.2015 Anfangen. Deshalb hat sie jetzt die Kündigung zum 29.9. eingereicht, da sie noch 3 Tage Resturlaub hat.
Ihr jetztiger Chef möchte aber nicht dass sie geht und meint jetzt, sie dürfe nicht so einfach Kündigen. Wenn dann wärden ja 3 Monate Kündigungsfrist und somit wäre das eh erst zum 1.11.2015 möglich. Und da sie dieses Jahr schon Urlaub hatte, dürfe sie dieses Jahr gar nicht kündigen. Und er wolle sich jetzt einen Anwalt holen usw.
Im Tarifvertrag meiner Mutter steht:
§ 18 Kündigung
(1) Das Arbeitsverhältnis einer Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis
1. 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von 6 Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
(4) Die außerordentliche Kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 626 BGB).
(5) Die Kündigung bedarf der Schriftform.
So wie ich das verstehe gilt für meine Mutter "(1) Das Arbeitsverhältnis einer Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin kann mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. " Das verstehe ich so dass wenn meine Mutter kündigen will, eine Frist von 4 Wochen (...) besteht.
Wie kommt der Arzt jetzt auf 3 Monate? Und das mit dem Urlaub hab ich bis jetzt auch noch nie gehört? Kennt sich vielleicht irgendjemand damit aus und kann etwas dazu sagen? Ich wäre für Hilfe sehr dankbar da ich echt möchte dass meine Mutter die andere Stelle antreten kann. Vielen Dank im Voraus
Das nicht unbedingt.