Kündigung wegen zu oft erkrankt? Bundeswehr

4 Antworten

Der Soldat ist entlassen mit Ablauf des Monats, in dem er das für ihn nach § 59 Abs. 1, 2 oder 3 festgesetzte Höchstalter für eine Heranziehung erreicht hat. Im Übrigen ist er zu entlassen, wenn [...] er dienstunfähig ist oder die Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit innerhalb der Wehrdienstzeit nicht zu erwarten ist. § 44 Abs. 4 Satz 1 und 3 gilt entsprechend.

§75 I Soldatengesetz

Du wirst sicher bald zum Truppenarzt geschickt, der deine Dienstfähigkeit begutachten soll.

Purehate94 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 18:11

Okay, also erstmal keine Panik... Wen ich jetzt nicht für die Infanterie geeignet bin werde ich dann Dienst untauglich geschrieben oder kann es sein dass ich zu einem anderen Posten komme? ZB gezi oder matBew? Und habe ne Versetzung zum Logistikbereich gestellt... Wie siehts aus? Kannst sein dass die dann erstmal nochmal versuchen mich woanders rein zu schieben?

Apfelkind1986  22.10.2014, 18:24
@Purehate94

Du wirst grundsätzlich begutachtet, quasi wie bei deiner Musterung. Evtl. wirst du dann nachträglich ausgemustert.

Quelle:http://arbeits-abc.de/50-kuendigungsgruende-im-arbeitsrecht/

Am häufigsten sind krankheitsbedingte Kündigungen. Diese sind dann gerechtfertigt, wenn eine ärztlich bestätigte, negative Gesundheitsprognose vorliegt, d.h. der Mitarbeiter aufgrund seiner Erkrankung voraussichtlich dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seine Arbeitspflichten zu erfüllen. Zu den krankheitsbedingten Kündigungsgründen zählen vor allem:

  1. lang dauernde Krankheiten, die den Mitarbeiter für länger als 1½ Jahre arbeitsunfähig machen (Urteil des BAG 1992)
  2. häufige Kurzerkrankungen, die insgesamt einen Zeitraum von 6 Wochen pro Jahr überschreiten (Urteil des BAG 1993)
  3. krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit, die die normale Arbeitsleistung mindestens zu 30 Prozent beeinträchtigt, oder komplette Leistungsunfähigkeit (Urteil des BAG 1991)
Purehate94 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 17:43

Ja, das ist mir da schon klar. Aber ist das bei der Bundeswehr nicht etwas anders? Und habe ja schon Versetzung beantragt auf einen dienstposten, den ich zu 100% erfüllen könnte.

karlkai  22.10.2014, 17:44
@Purehate94

Warum sollte es bei der Bundeswehr anders sein? Bist ja noch nicht Beamter.

DerHans  22.10.2014, 17:46
@Purehate94

Dienstposten für außendienstuntaugliche Soldaten werden garantiert nicht an Neulinge vergeben. Da würde die Bundeswehr sich ja ein unübersehbares Kostenrisiko auflasten.

Ein Soldat, der laufend mit Migräneanfällen rechnen muss, gefährdet sich und seine Kameraden.

Wie bist du denn damit überhaupt durch die Musterung gekommen? Hast du deine Vorerkrankung verschwiegen?

Bei der Bundeswehr bekommst du keine Kündigung, sondern wirst als untauglich entlassen.

Purehate94 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 17:46

Nein, habe das irgendwie seit Mitte der aga. In meiner Familie ist dies auch etwas ausgeprägt. Kann ich nicht - bevor ich überhaupt Dienst untauglich geschrieben werde - nicht etwas anderes machen? Bin im Moment ja in einer kampfkompanie und wollte etwas im Logistik, gezi oder mat Bereich machen.

Krankheit schützt grundsätzlich nicht vor Künigung. Wie das in Deinem spezielllen Fall aussieht weiß ich nicht. Bist Du noch in der Probezeit? Was steht in Deinem Vertrag?

Purehate94 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 17:44

Ja, habe noch 2 Monate probezeit. Allerdings sollte die nur dazu dienen dass ich so lange kündigen kann. Nach der Probezeit geht das dann nicht mehr

Novos  22.10.2014, 17:45
@Purehate94

Dan kann Dir auch gekündigt werden.

Apfelkind1986  22.10.2014, 18:06
@Purehate94

Die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen zu kündigen, besteht in dieser Zeit auch für die Bundeswehr.