Kündigung wegen zu oft erkrankt? Bundeswehr

4 Antworten

Der Soldat ist entlassen mit Ablauf des Monats, in dem er das für ihn nach § 59 Abs. 1, 2 oder 3 festgesetzte Höchstalter für eine Heranziehung erreicht hat. Im Übrigen ist er zu entlassen, wenn [...] er dienstunfähig ist oder die Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit innerhalb der Wehrdienstzeit nicht zu erwarten ist. § 44 Abs. 4 Satz 1 und 3 gilt entsprechend.

§75 I Soldatengesetz

Du wirst sicher bald zum Truppenarzt geschickt, der deine Dienstfähigkeit begutachten soll.

Quelle:http://arbeits-abc.de/50-kuendigungsgruende-im-arbeitsrecht/

Am häufigsten sind krankheitsbedingte Kündigungen. Diese sind dann gerechtfertigt, wenn eine ärztlich bestätigte, negative Gesundheitsprognose vorliegt, d.h. der Mitarbeiter aufgrund seiner Erkrankung voraussichtlich dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seine Arbeitspflichten zu erfüllen. Zu den krankheitsbedingten Kündigungsgründen zählen vor allem:

  1. lang dauernde Krankheiten, die den Mitarbeiter für länger als 1½ Jahre arbeitsunfähig machen (Urteil des BAG 1992)
  2. häufige Kurzerkrankungen, die insgesamt einen Zeitraum von 6 Wochen pro Jahr überschreiten (Urteil des BAG 1993)
  3. krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit, die die normale Arbeitsleistung mindestens zu 30 Prozent beeinträchtigt, oder komplette Leistungsunfähigkeit (Urteil des BAG 1991)

Ein Soldat, der laufend mit Migräneanfällen rechnen muss, gefährdet sich und seine Kameraden.

Wie bist du denn damit überhaupt durch die Musterung gekommen? Hast du deine Vorerkrankung verschwiegen?

Bei der Bundeswehr bekommst du keine Kündigung, sondern wirst als untauglich entlassen.

Krankheit schützt grundsätzlich nicht vor Künigung. Wie das in Deinem spezielllen Fall aussieht weiß ich nicht. Bist Du noch in der Probezeit? Was steht in Deinem Vertrag?