Kündigung wegen zu oft erkrankt? Bundeswehr
Guten Abend liebe com,
Ich habe da mal ne Frage was die Bundeswehr angeht. Undzwar wie es aussieht wegen einer Kündigung. Ich bin fwd 23 und im 4. dienstmonat, habe die aga aufgrund einer sprunggelenksverletzung nicht bestanden weil ich nicht alles mitmachen konnte. Dazu kam dann erstmal 3 Wochen KzH.
Nun bin ich in meiner stammeinheit, wo ich nach dem 3. Tag neukrank war da ich schon seit der aga oft migräneanfälle bekomme, wie auch in diesem Fall weswegen ich mich neukrank meldete.. Bin dann zum Arzt und der hat mir dann mitgeteilt, dass meine Migräne nicht normal sei und ich dringend zum Facharzt muss. Den Facharzt Termin habe ich am 11.11 und bin quasi bis dahin msg geschrieben.
Heute musste ich dann zum Zugführer, der mich dann fragte wie ich die sga bestehen möchte. Habe ihm dann alles geschildert und gesagt, dass es ziemlich eng wird die sga zu bestehen. Er meinte dann dass ich ja noch in der Dienstzeit bin und das gut für die, aber schlecht für mich ist. War das wohl ne Andeutung auf ne Kündigung? Können die das einfach so bei Krankheitsfall?
4 Antworten
Der Soldat ist entlassen mit Ablauf des Monats, in dem er das für ihn nach § 59 Abs. 1, 2 oder 3 festgesetzte Höchstalter für eine Heranziehung erreicht hat. Im Übrigen ist er zu entlassen, wenn [...] er dienstunfähig ist oder die Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit innerhalb der Wehrdienstzeit nicht zu erwarten ist. § 44 Abs. 4 Satz 1 und 3 gilt entsprechend.
§75 I Soldatengesetz
Du wirst sicher bald zum Truppenarzt geschickt, der deine Dienstfähigkeit begutachten soll.
Quelle:http://arbeits-abc.de/50-kuendigungsgruende-im-arbeitsrecht/
Am häufigsten sind krankheitsbedingte Kündigungen. Diese sind dann gerechtfertigt, wenn eine ärztlich bestätigte, negative Gesundheitsprognose vorliegt, d.h. der Mitarbeiter aufgrund seiner Erkrankung voraussichtlich dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seine Arbeitspflichten zu erfüllen. Zu den krankheitsbedingten Kündigungsgründen zählen vor allem:
- lang dauernde Krankheiten, die den Mitarbeiter für länger als 1½ Jahre arbeitsunfähig machen (Urteil des BAG 1992)
- häufige Kurzerkrankungen, die insgesamt einen Zeitraum von 6 Wochen pro Jahr überschreiten (Urteil des BAG 1993)
- krankheitsbedingte Minderung der Leistungsfähigkeit, die die normale Arbeitsleistung mindestens zu 30 Prozent beeinträchtigt, oder komplette Leistungsunfähigkeit (Urteil des BAG 1991)
Ein Soldat, der laufend mit Migräneanfällen rechnen muss, gefährdet sich und seine Kameraden.
Wie bist du denn damit überhaupt durch die Musterung gekommen? Hast du deine Vorerkrankung verschwiegen?
Bei der Bundeswehr bekommst du keine Kündigung, sondern wirst als untauglich entlassen.
Krankheit schützt grundsätzlich nicht vor Künigung. Wie das in Deinem spezielllen Fall aussieht weiß ich nicht. Bist Du noch in der Probezeit? Was steht in Deinem Vertrag?