Grundausbildung der Bundeswehr nach erster Woche abbrechen (Offizierslaufbahn ohne Widerruf)?
Mein Freund ist gerade in der Grundausbildung zum Offizier, nun nach einer Woche im dortigen Dienst sind Familiäre Probleme aufgetreten und er muss am besten schnellst möglich nachhause um seine Familie unterstützen zu können. Er wurde allerdings bereits zum Soldat auf Zeit ernannt bevor die Situation nach der ersten Woche auftrat. Er wendete sich bereits an den Spieß und füllte einen Antrag auf Entlassung aus, allerdings sagt der Spieß es sei fast unmöglich dort raus zu kommen da er kein Widerrufsrecht hat (er wurde in dm Stress nicht informiert was genau das bedeutet und unterschrieb leider leichtfertig...). Gibt es andere Möglichkeiten dort raus zu kommen die man eventuell versuchen könnte ? Ich hoffe mir kann jemand hier helfen da die Angelegenheit sehr dringlich ist, dankeschön im Vorraus.
3 Antworten
... in den ersten 6 Monaten (Eignungsübung oder so) darf jeder Vertragspartner das Dienstverhältnis beenden.
Der hat gar nix leichtfertig unterschrieben und wusste genau worauf er sich einlässt... was will er tun, weswegen ER seine Familie so dringend unterstützen muss? Kann mir nicht vorstellen, dass er so dringend gebraucht wird und nur er und niemand anderes...
Ist er länger als 6 Monate bei der BW ist er vertraglich gebunden und kann nicht einfach so gehen. Es besteht die Möglichkeit das er unehrenhaft entlassen wird bei entsprechendem Vergehen, aber das ist SICHER nicht zu empfehlen.
Man sollte ihn gehen lassen, denn auf SOLCHE Offiziere die wegen "familiären Problemen" ihren Diensteid mal eben brechen wollen kann JEDE Armee verzichten.
Auch Du solltest Dir Gedanken machen dahingehend. Ein Mann der einen Eid leistet hat sich eidesstattlich zu etwas verpflichtet, hier zum Dienst in der Armee. Mit einem EID bindet man sich freiwillig, wenn er diesen Eid als unwichtig betrachtet dann würde ich ihn als eidbrüchig und im Höchstmaß unzuverlässig einschätzen.
Das familiäre Problem mag für die Familie schlimm sein, entbindet aber weder rechtlich noch moralisch von einen geleisteten Eid. Das gilt auch für jedes künftige Versprechen und Zusage welche von so einem Mann kommt.