Kündigung während eines Rechtschutzfalls vom Kunden. Bin ich noch gedeckt für den Fall?
Hallo,
ich habe meiner Rechtschutz gekündigt zum September. Momentan sind wir in einer Schriftlichen Vorverhandlung wegen einer Zustimmung zur Mieterhöhung.
Die Klage wurde von der RSV übernommen für die 1.Instanz. Also Deckungszusage.
Ich vermute der Prozess wird erst nach September stattfinden, zu diesem Zeitpunkt bin ich schon gekündigt bei der RSV. Läuft das dann immer noch über die Versicherung, da der Streitfall ja noch im Vertragszeitraum sich befand?
Auf meine Anfrage die Kündigung zurückzunehmen wurde bisher noch nicht reagiert, sonst bekommt man immer nach spätestens 48 eine Nachricht.
Kann ich eine Kündigung zurücknehmen innerhalb von 14 Tagen oder überhaupt , rechtlich gesehen?
Evtl. eine neue Versicherung abschließen? Bleib ich auf den Kosten sitzen insgesamt?
3 Antworten
Läuft das dann immer noch über die Versicherung, da der Streitfall ja noch im Vertragszeitraum sich befand?
Ja, definitiv.
Es besteht Vericherungsschutz bis Ende August für alle bestehenden und kommenden RS-Fälle.
Meine RSV hat gemeint wenn ich jetzt zum August einen Anschlussvertrag abschließe mit neuen Konditionen, läuft das einfach so weiter, ohne Wartefrist und der Fall wäre dann auch noch Mitversichert.
...der Fall ist ohnehin versichert.
Ich schreibe hier nicht als Amateur, sondern als Versicherungsmakler.
Dankeschön, ist das hier die Klausel dazu in meinen AGBs :
Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz
(1) Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.
Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist.
Der Versicherungsfall ist:
a) im Schadenersatz-Rechtsschutz nach § 2 a) das erste Ereignis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll
Die Versicherung muss nur die Kosten übernehmen, die bis zum Ende des Vertrages anfallen. Einen Anspruch auf Rücknahme der Kündigung hast du nicht. Ganz ehrlich gesagt, wäre die Versicherung ziemlich dumm, das zu machen, denn am Ende müssten sie dir dadurch viel mehr Geld zahlen. Du kannst dich gerne neu versichern, aber da werden ja in der Regel keine schon laufenden Sachen übernommen. Das ist ein klassischer Fall von dumm gelaufen.
Die Versicherung ist nicht verpflichtet, den Vertrag fortzuführen. Ein neuer Abschluss wird dir nichts bringen, weil der den aktuellen Fall nicht übernehmen wird.
hast du das schrftlich zum nachlesen irgendwo, ich glaub dir schon.