Kündigung während eines Rechtschutzfalls vom Kunden. Bin ich noch gedeckt für den Fall?

3 Antworten

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Läuft das dann immer noch über die Versicherung, da der Streitfall ja noch im Vertragszeitraum sich befand?

Ja, definitiv.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
JimmyLove 
Beitragsersteller
 13.05.2022, 07:12

hast du das schrftlich zum nachlesen irgendwo, ich glaub dir schon.

JimmyLove 
Beitragsersteller
 13.05.2022, 12:51
@wattdennnu2

Meine RSV hat gemeint wenn ich jetzt zum August einen Anschlussvertrag abschließe mit neuen Konditionen, läuft das einfach so weiter, ohne Wartefrist und der Fall wäre dann auch noch Mitversichert.

wattdennnu2  13.05.2022, 13:55
@JimmyLove

...der Fall ist ohnehin versichert.

Ich schreibe hier nicht als Amateur, sondern als Versicherungsmakler.

JimmyLove 
Beitragsersteller
 14.05.2022, 15:48
@wattdennnu2

Dankeschön, ist das hier die Klausel dazu in meinen AGBs :

Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz

(1) Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist.

Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist.

Der Versicherungsfall ist:

a) im Schadenersatz-Rechtsschutz nach § 2 a) das erste Ereignis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll

wattdennnu2  14.05.2022, 18:17
@JimmyLove

Danke für den Stern. :)

Die Bedingungen sind üblich und unterstreichen meine Aussage.

Die Versicherung muss nur die Kosten übernehmen, die bis zum Ende des Vertrages anfallen. Einen Anspruch auf Rücknahme der Kündigung hast du nicht. Ganz ehrlich gesagt, wäre die Versicherung ziemlich dumm, das zu machen, denn am Ende müssten sie dir dadurch viel mehr Geld zahlen. Du kannst dich gerne neu versichern, aber da werden ja in der Regel keine schon laufenden Sachen übernommen. Das ist ein klassischer Fall von dumm gelaufen.

Die Versicherung ist nicht verpflichtet, den Vertrag fortzuführen. Ein neuer Abschluss wird dir nichts bringen, weil der den aktuellen Fall nicht übernehmen wird.