Kündigung und vorzeitige Auszahlung?

4 Antworten

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  1. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. § 623 BGB.

  2. Die Kündigungsfrist beträgt regelmäßig 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsletzten. Eine Probezeit gilt nur schriftlich als vereinbart und wenn es eine gibt, ist immernoch eine Frist von mind. 2 Wochen einzuhalten.

  3. Anspruch auf Lohn hat man nach dem BGB nach geleisteter Arbeit. Regelmäßig also zum Monatsende, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist.

Du könntest versuchen, mit dem ArbG einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren. D. h., ihr einigt euch auf eine Beendigung - aber bitte auch dieses aus Beweisgründen selbstverständlich schriftlich. Der ArbG könnte dir möglicherweise auch einen Vorschuss auf die bereits geleisteten Stunden zahlen. Das liegt aber in seinem Ermessen. Wenn er darauf besteht, dass du die reguläre Abrechnung abwartest, wäre das zumutbar.

Es ist unsauber, ein Arbeitsverhältnis einzugehen und von jetzt auf gleich zu kündigen. Von Deinem Arbeitgeber erwartest Du auch ein anderes Verhalten.

Du solltest entweder die Kündigungsfrist einhalten oder zumindest absprechen das Du den Job nicht mehr willst. Dabei kannst Du auch gleich absprechen wann Du Deinen Lohn bekommst.

Du hast Kündigungsfristen einzuhalten, also kannst Du nicht einfach so von heute auf morgen von der Arbeit wegbleiben. Und den Lohn bekommst Du dann, wenn die Lohnabrechnung gemacht wird - also vermutlich zum Monatsende.

sunnyhyde  22.09.2013, 10:28

er wird wahrscheinlich in der probezeit sein und da ist es ggf. möglich sofort zu kündigen...das steht im vertrag

InsaneHorizon 
Beitragsersteller
 22.09.2013, 10:30
@sunnyhyde

Auch in der Probezeit habe ich keinen Anspruch auf sofortige Auszahlung?

ich würde ne kündigung schreiben und die dort abgeben...dein geld wirst du du erst zum normalen abrechnungszeitpunkt erhalten und nicht sofort bekommen