Kündigung Krankenkasse angeblich jetzt doch nicht?

6 Antworten

Was für ein Wahltarif war es den? Manche Wahltarife sind per Gesetz an eine 3 Jährige Bindungsfrist ab Beginn des Wahltarifs gebunden, andere an eine einjährige und manche an garkeine. (siehe auch § 53 SGB V)  Ein Gesetz kann nicht umgangen werden und daher muss du zu deiner alten Kasse. Wenn der dich der Wahltarif aber nicht durch Gesetz sondern durch die Bestimmungen der Kasse geregelt ist ist die erste Kündigungsbestätigung ein Verwaltungsakt der nicht einfach zurückgenommen werden kann. Das wäre meine rechtliche Einschätzungen. Wenn mich jemand korrigieren kann, dann gerne.

Sprich mit der AOK - erkläre dort Deine Bedenken und dann können die beiden GKV untereinander aushandeln, ob Du nun vielleicht doch erst zu einem späteren Zeitpunkt zur AOK wechseln kannst.

NBielefeld 
Beitragsersteller
 28.07.2017, 06:12

aber ist es nicht so das es ein Fehler der IKK ist ?

wilees  28.07.2017, 06:38
@NBielefeld

Nach meiner Sicht müsste die IKK ihre eigene Kündigungsbestätigung anerkennen. Nur dürfte es sich kaum lohnen, gegen die IKK vorzugehen. Deshalb auch meine Aussage das sollen diese GKV untereinander klären. Spare Deine Kraft für wichtigere Dinge auf.

Manche Wahltarife haben eine bis auf 3 Jahre verlängerte Bindungsfrist (z.B. KTG für Selbständige, Tarife mit Selbstbehalt). Allerdings gibt es auch Wahltarife mit kürzerer Bindungsfrist. Diesen sachverhalt bitte mit der IKK klären.

Hallo.

Das ist seit Jahren so eine Kassenwechsel.
Wende dich an die GKV die werden das mit den Krankenkassen regeln.

Wünsch dir viel Glück und schönes Wochenende.

Durch den Abschluss eines Wahltarifs verlängert sich die Bindungsfrist von 18 Monaten auf 3 ganze Jahre. Bitte mal nachschauen, wann der Wahltarif abgeschlossrn wurde, dazu muss es auch eine Bestätigung geben, in der auf die 3-jährige Bindungsfrist hingewiesen wurde  (eventuell im Kleingedruckten).