Kündigung Krankenkasse angeblich jetzt doch nicht?
Hallo, ich habe im April die Krankenkasse IKK gekündigt und bin seit dem 1.7. bei einer neuen Krankenkasse AOk auch eine Kündigungsbestätigung habe ich von der KK erhalten. Gestern kam dann ein Schreiben, dass die IKK auf einmal festellen musste das ich angegblich eine Bindungsfrist bis zum 31.12.17 hätte aufgrund des Wahltarifs und daher ich die Mitgliedschaft nicht zum 30.6. beenden kann ! Den Wahltarif habe ich meiner Meinung nach aber schon länger als 1 Jahr somit wäre die Frist deutlich abglaufen. Wie kann es sein das sowas nicht vorher gesehen wird seitens der IKK ? Ich denke es ist ein eindeutiger Fehler der IKK. Was soll ich machen ?
6 Antworten
Was für ein Wahltarif war es den? Manche Wahltarife sind per Gesetz an eine 3 Jährige Bindungsfrist ab Beginn des Wahltarifs gebunden, andere an eine einjährige und manche an garkeine. (siehe auch § 53 SGB V) Ein Gesetz kann nicht umgangen werden und daher muss du zu deiner alten Kasse. Wenn der dich der Wahltarif aber nicht durch Gesetz sondern durch die Bestimmungen der Kasse geregelt ist ist die erste Kündigungsbestätigung ein Verwaltungsakt der nicht einfach zurückgenommen werden kann. Das wäre meine rechtliche Einschätzungen. Wenn mich jemand korrigieren kann, dann gerne.
Sprich mit der AOK - erkläre dort Deine Bedenken und dann können die beiden GKV untereinander aushandeln, ob Du nun vielleicht doch erst zu einem späteren Zeitpunkt zur AOK wechseln kannst.
Nach meiner Sicht müsste die IKK ihre eigene Kündigungsbestätigung anerkennen. Nur dürfte es sich kaum lohnen, gegen die IKK vorzugehen. Deshalb auch meine Aussage das sollen diese GKV untereinander klären. Spare Deine Kraft für wichtigere Dinge auf.
Manche Wahltarife haben eine bis auf 3 Jahre verlängerte Bindungsfrist (z.B. KTG für Selbständige, Tarife mit Selbstbehalt). Allerdings gibt es auch Wahltarife mit kürzerer Bindungsfrist. Diesen sachverhalt bitte mit der IKK klären.
Hallo.
Das ist seit Jahren so eine Kassenwechsel.
Wende dich an die GKV die werden das mit den Krankenkassen regeln.
Wünsch dir viel Glück und schönes Wochenende.
Durch den Abschluss eines Wahltarifs verlängert sich die Bindungsfrist von 18 Monaten auf 3 ganze Jahre. Bitte mal nachschauen, wann der Wahltarif abgeschlossrn wurde, dazu muss es auch eine Bestätigung geben, in der auf die 3-jährige Bindungsfrist hingewiesen wurde (eventuell im Kleingedruckten).
aber ist es nicht so das es ein Fehler der IKK ist ?