Kündigung einer Ratenzahlungsvereinbarung?
Hallo, versuche kurz den Sachverhalt zu schildern.
Habe mich letztes Jahr von meiner Exfreundin getrennt, sie bekam noch Geld von mir, dass sie dann per Anwalt eingeklagt hat. Bevor es zu einer Verhandlung kam, habe ich den Betrag an Sie überwiesen. Dann habe ich Post vom Anwalt bekommen, dass ich seine Kosten etc. bezahlen soll. Mit dem Anwalt habe ich dann eine schriftliche Vereinbarung getroffen, den Betrag mit monatlich 50€ abzubezahlen. Was ich auch gemacht, bzw. immer noch mache.
In den Osterferien war ich dann 10 Tage in Urlaub, wovon meine Exfreundin wohl Wind bekommen hat.
Heute kam dann ein Brief vom Anwalt, indem steht, dass ich ja liquide Mittel für einen Urlaub habe und somit den Restbetrag bis Ende Juli komplett bezahlen soll.
Kann man so vorgehen? Kann der Anwalt die Ratenzahlung die ich mit ihm getroffen habe kündigen, weil meine Exfreundin sagt, dass ich Geld zur Verfügung habe?
Danke für hilfreiche Antworten
5 Antworten
Du hast mit mit dem Anwalt (schriftlich) eine Ratenzahlung vereinbart bzw. er hat sich bisher darauf eingelassen - und solange Du regelmäßig Deine monatlichen Ratenzahlungen einhältst, kann dieser den Vertrag nicht einseitig kündigen.
Jetzt zum 4. mal bezahlt
Und seit wie vielen Monaten leistest Du diese Ratenzahlungen?
Nein. Solange du den Ratenvertrag nicht brichst, mit einer Rate im Rückstand bist, kann er nichts fordern.
Solltest du aber mit einer Rate im Rückstand sein und sei es nur für ein paar Tage ist die Restsumme fällig und der Anwalt kann sie fordern.
Also schön hüpsch regelmässig zahlen.
Ok danke für die Antwort. Will den Doof morgen nämlich anrufen und ihm sagen, dass ich Donnerstag sogar nach Malle fliege und dort die geforderten 600€ versaufen werde
Das solltest Du tunlichst unterlassen. Ehrlich gesagt - ich würde auf dieses Schreiben gar nicht weitschweifighttps://www.gutefrage.net/fragen/neue/1"> reagieren.
Kopie seines Bestätigungsschreiben zum Thema Ratenzahlung mit dem Vermerk:
- wie bisher, werde ich auch zukünftig meine Raten pünktlich zum Monatsersten (?) überweisen.
an den RA senden.
die Mittel haben gerade noch für Urlaub gereicht und sind jetzt alle. Er soll sich an seine Vereinbarung mit Raten halten da die Aussage deiner Ex schlichtweg falsch ist und du gegen sie wegen übler Nachrede bzw falscher Behauptung vorgehen wirst
Ja klingt lustig, aber keine Lust auf noch mehr Kampf... bin froh wenn ich die sch.... hinter mir habe.. frage mich wie ich 9 Jahre mit ihr zusammen sein konnte -.-
wem sagste das. Hatte krankhaft eiversüchtige Partnerin :-((((
Nein, die Vereinbarung stellt einen Vertrag und eine Zahlungsverpflichtung, bzw. - anerkenntnis/ Vergleich (aussergerichtlich) dar.
Hoffe, sie wurde von allen Beteiligten unterzeichnet, bzw. gegengezeichnet?!
Ne, habe nur das schreiben von dem Anwalt in dem steht, dass sie die 50€ monatlich pünktlich erwarten
Und das reicht aus - der RA bestätigt darin, dass er mit einer Ratenzahlung einverstanden ist.
Nein, das betrifft nicht die Ratenvereinbarung welche du ja erfüllst.
Es verbleibt für mich sowieso fraglich ob du verpflichtet bist den Anwalt zu bezahlen.
Das wir mir auch fraglich, aber hatte einfach keine Lust mehr mich damit weiter auseinanderzusetzen.... war froh dass es endlich geklärt war -.-
Es war mündlich am Telefon und das schreiben habe ich dann per Post bekommen.