Kündigung einer Ratenzahlungsvereinbarung?

5 Antworten

Du hast mit mit dem Anwalt (schriftlich) eine Ratenzahlung vereinbart bzw. er hat sich bisher darauf eingelassen - und solange Du regelmäßig Deine monatlichen Ratenzahlungen einhältst, kann dieser den Vertrag nicht einseitig kündigen.

Schlosser85 
Beitragsersteller
 31.05.2017, 07:47

Jetzt zum 4. mal bezahlt

Schlosser85 
Beitragsersteller
 30.05.2017, 19:47

Es war mündlich am Telefon und das schreiben habe ich dann per Post bekommen.

wilees  30.05.2017, 19:52
@Schlosser85

Und seit wie vielen Monaten leistest Du diese Ratenzahlungen?

Nein. Solange du den Ratenvertrag nicht brichst, mit einer Rate im Rückstand bist, kann er nichts fordern.
Solltest du aber mit einer Rate im Rückstand sein und sei es nur für ein paar Tage ist die Restsumme fällig und der Anwalt kann sie fordern.

Also schön hüpsch regelmässig zahlen.

Schlosser85 
Beitragsersteller
 30.05.2017, 19:46

Ok danke für die Antwort. Will den Doof morgen nämlich anrufen und ihm sagen, dass ich Donnerstag sogar nach Malle fliege und dort die geforderten 600€ versaufen werde

wilees  30.05.2017, 19:59
@Schlosser85

Das solltest Du tunlichst unterlassen. Ehrlich gesagt - ich würde auf dieses Schreiben gar nicht weitschweifighttps://www.gutefrage.net/fragen/neue/1"> reagieren.

Kopie seines Bestätigungsschreiben zum Thema Ratenzahlung mit dem Vermerk:

- wie bisher, werde ich auch zukünftig meine Raten pünktlich zum Monatsersten (?) überweisen.

an den RA senden.

die Mittel haben gerade noch für Urlaub gereicht und sind jetzt alle. Er soll sich an seine Vereinbarung mit Raten halten da die Aussage deiner Ex schlichtweg falsch ist und du gegen sie wegen übler Nachrede bzw falscher Behauptung vorgehen wirst

Schlosser85 
Beitragsersteller
 30.05.2017, 19:42

Ja klingt lustig, aber keine Lust auf noch mehr Kampf... bin froh wenn ich die sch.... hinter mir habe.. frage mich wie ich 9 Jahre mit ihr zusammen sein konnte -.-

newcomer  30.05.2017, 19:45
@Schlosser85

wem sagste das. Hatte krankhaft eiversüchtige Partnerin :-((((

Nein, die Vereinbarung stellt einen Vertrag und eine Zahlungsverpflichtung, bzw. - anerkenntnis/ Vergleich (aussergerichtlich) dar.

Hoffe, sie wurde von allen Beteiligten unterzeichnet, bzw. gegengezeichnet?!

Schlosser85 
Beitragsersteller
 30.05.2017, 19:44

Ne, habe nur das schreiben von dem Anwalt in dem steht, dass sie die 50€ monatlich pünktlich erwarten

wilees  30.05.2017, 19:53
@Schlosser85

Und das reicht aus - der RA bestätigt darin, dass er mit einer Ratenzahlung einverstanden ist.

Nein, das betrifft nicht die Ratenvereinbarung welche du ja erfüllst.

Es verbleibt für mich sowieso fraglich ob du verpflichtet bist den Anwalt zu bezahlen.


Schlosser85 
Beitragsersteller
 30.05.2017, 19:43

Das wir mir auch fraglich, aber hatte einfach keine Lust mehr mich damit weiter auseinanderzusetzen.... war froh dass es endlich geklärt war -.-