Kündigen vor Ausbildungsbeginn?
Hallo zusammen,
wenn ein Ausbildungsvertrag für den 01.09.16 unterschrieben wurde und man nun aus unterschiedlichen Gründen die Ausbildung nicht antreten möchte, kann man rein rechtlich die Ausbildung vorab kündigen sodass man Sie nicht antreten muss?
5 Antworten
Ja, das ist möglich.
Es gibt zwar ab und zu Arbeits-/Ausbildungsverträge in denen steht, dass der Vertrag vor Aufnahme des Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses nicht kündbar ist aber das ist die Ausnahme. Da gerade ein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit fristlos kündbar ist, würde das ja auch keinen Sinn machen.
Du solltest umgehend eine Kündigung schreiben und vorab noch im Betrieb anrufen und absagen. Teil dem AG mit, dass Du die Ausbildung leider nicht antreten kannst, bedanke Dich für das Angebot, entschuldige Dich für die Umstände und sag dass die schriftliche Kündigung noch folgt.
Je früher Du das machst, desto besser. So kann das Unternehmen sich auch sofort nach einem anderen Azubi umsehen.
Du kannst z.B. schreiben:
"Sehr geehrte(r)..........
ich möchte mich noch einmal für das Angebot, bei Ihnen eine Ausbildung zum.... zu machen, bedanken.
Leider kann ich dies Ausbildung nicht beginnen und kündige daher den Ausbildungsvertrag vom.....fristgemäß.
Mit der Bitte um Verständnis verbleibe ich
mfG"
Ruf aber bitte vorab noch an, entschuldige Dich für die Mühe und sag dass die schriftliche Kündigung geschickt wird.
Danke auch fürs Sternchen.
Das ist rechtlich möglich und auch gut, wenn du das frrühzeitig machst. - du hast in jedem betrieblichen Ausbildungsvertrag ein fristloses, gegenseitiges Kündigungsrecht von maximal 4 Monaten. Da wäre es absurd, wenn du bis zum 1.9. warten müsstest. Schriftlich und höflich kündigen, dann ist alles okay.
Wenn im Ausbildungsvertrag die Kündigung vor Beginn der Ausbildung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, dann ist eine vorzeitige Kündigung ohne evtl. Schadenersatzforderung möglich.
Vor Vertragsbeginn kannst du einen Vertrag nicht kündigen. Du kannst aber einfach mal in dem Betrieb anrufen und fragen, wie ihr das am besten lösen könnt. Möglichst bald wäre fair, dann hat die Firma noch eine Chance, jemand anderen zu finden.
Vor Vertragsbeginn kannst du einen Vertrag nicht kündigen.
Das ist falsch, das ist sehr wohl möglich.
Vor Vertragsbeginn kannst du einen Vertrag nicht kündigen.
Dann nenne uns mal die Quelle.
Aber ich weiß dass Deine Antwort falsch ist.
Z.B. einen Mietvertrag kann Monate vor Mietbeginn zu einem bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden und der kann auch mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.
Das gilt auch für Arbeitsrecht.
Schau hier:
hier;
hier:
Leider falsch.
Doch doch, das stimmt schon. In der Praxis wird natürlich oft vorher gekündigt. Aber wie gesagt: man sollte das vorher mit dem Betrieb selbst klären. Rücktritt reicht meistens aus.
@ sozialtusi:
Bitte schreibe lieber nichts mehr zu dem Thema und verunsichere nicht den Fragesteller, denn das Du falsch liegst zeigen meine Links.
Ja, das machen viele. Schreib n Brief, dass Du vom Vertrag zurücktrittst. Wenn Du noch minderjährig bist müssen Deine Eltern mit unterschreiben.
Schreib n Brief, dass Du vom Vertrag zurücktrittst.
Streng genommen ist das eine Kündigung, denn ein Rücktrittsrecht kennt das Arbeitsrecht nicht.
Was schreibt man denn in eine Kündigung hinein wenn vor Ausbildungsbeginn dass Vertragsverhältnis gekündigt wird und es keine Frist gibt die man einhalten muss?