Kuchen verkaufen vor Supermarkt einfach machen?
Hallo, ich habe eine Frage und zwar ist es erlaubt, vor einem Supermarkt, sofern man dort natürlich vorher fragt, Kuchen zu verkaufen...meine Freundin und ich wollen Kuchen backen und Samstags verkaufen um für unsere Reise ein bisschen was zu verdienen...ist das erlaubt oder muss man da vorher etwas anmelden oder macht das nichts wenn man das einmal macht?
7 Antworten
Nein, so einfach ist das leider nicht. Du brauchst vorher viele, viele, viele Genehmigungen. Grad wegen der Lebensmittel.
Flohmarkt wäre die einfachere Alternative.
Da darf man aber auch nur Kuchen verkaufen der "übrig geblieben" ist, und nicht welchen den man extra dafür gebacken hat, denn dann bräuchte man auch wieder alle Genehmigungen
Also. Der Supermarkt steht auf dem Grund eines Besitzers. Dieser Besitzer muss seine Einwilligung geben.
Es kann sein, dass der Grund wem anders gehört als dem Chef des Supermarktes. Abhängig nach Mietvertrag des Grundes muss auch der Inhaber des Supermarktes zustimmen.
Bei der Gemeinde müsst Ihr euch auch melden, wenn ihr einen Stand aufmacht, da ihr wahrscheinlich Einkommenssteuer zahlen müsst (wenn die Einnahmen etwas größer sein sollen...)
kommt drauf an... bei uns gibt es jedes Jahr ne Art Dorfweihnachtsmarkt, da wird auch Kuchen & Co. verkauft...
Ich glaube nicht, dass die Gemeinde den Verkauf von selbst hergestellten Kuchen genehmigen würde. Dazu ist der Verkauf von Lebensmitteln in Deutschland mit zu vielen zu erfüllenden Auflagen verbunden.
Das kannst du leider komplett vergessen, da ihr alle möglichen Auflagen erfüllen müsst, um selbst hergestellte Lebensmittel verkaufen zu dürfen. Das fängt schon bei der Küche an, die spezielle Gastro Anforderungen haben muss. Außerdem braucht ihr Gesundheitszeugnisse, und müsst von allem was ihr herstellt Proben aufbewahren fürs Amt, falls sich einer bei euch was einfängt. Um Backwaren zu verkaufen muss meines Wissens nach auch ein Meister im "Geschäft" arbeiten.
Ohne Anmeldung wird es definitiv Probleme mit dem Ordnungsamt geben da ihr a) dann ein kleingewerbe anmelden müsst und b) sämtliche Hygienevorschriften einhalten müsst. Nehmt mal das Beispiel: Kunde kauft von euch einen Kuchen, er hat eine allergie, wird schwer krank... wer haftet? Ihr!
Dazu musst Du ein gewerbe anmelden und die Backstube muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, wenn Du öffentlich Backwaren verkaufen willst. Ob Dir das der Verbrauchermakt genehmig ist eine andere Sache. Darüber hinaus müssen die hygienischen Vorgaben auch stimmen, ach die Deklaertion von Inhaltsstoffen und sensieblen Stoffen.