Lenkrad nicht eingetragen, welche Strafe? Weiterfahr untersagt

2 Antworten

Bist Du der Halter des Fahrzeugs? Dann könnte der Vorwurf evtl. auf TBNR 319618 lauten

Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189a.2 BKat

Hier würde der Betrag von 135€ passen. Dazu kommen dann 28,50€ Gebühren und Auslagen. Gibt auch noch einen Punkt im FAER.

Die Untersagung der Weiterfahrt ist übrigens gleichfalls korrekt.

Crack  13.02.2015, 08:27

Sollte es dann nicht auch eine andere Person geben der man als Halter diese Inbetriebnahme anordnen kann? ;)

Paulchen666  13.02.2015, 16:56
@Crack

Sollte es dann nicht auch eine andere Person geben der man als Halter diese Inbetriebnahme anordnen kann?

Richtig. Dann müssen Halter und Fahrer unterschiedliche Personen sein, sonst trifft der Tatbestand nicht zu

wozuName 
Beitragsersteller
 13.02.2015, 17:45
@Paulchen666

Ich bin nicht der Halter des KFZ, nur der Fahrer...!

clemensw  13.02.2015, 18:02
@wozuName

Danke für die Info - somit bleibt nur übrig, auf den Bußgeldbescheid zu warten und dann ggfs. Einspruch einzulegen.

wozuName 
Beitragsersteller
 13.02.2015, 20:38
@clemensw

Die Polizisten habe keinerlei Fotos oder so gemacht... müssen die das nicht machen zwecks Beweis?

Ninnlilina  14.02.2015, 14:03
@wozuName

Ich weiß nicht ob sie zwingend müssen. Schon komisch dass sie dir auch nichts gegeben haben und einfach weg gefahren sind. Haben die deine Personalien aufgenommen? Und das Kennzeichen aufgeschrieben?

wozuName 
Beitragsersteller
 14.02.2015, 14:37
@Ninnlilina

Führerschein undso haben sie genommen.... hab ich auch wiederbekommen. Ich bin direkt nach der Kontrolle mal zur Dientstelle gefahren und habe nachgefragt welche Strafe mich nun erwartet und ob sie mich wirklich nicht weiterfahren lassen durften... die Dame hat sich mal umgehört welche von ihren Kollegen mich kontrolliert haben. Sie hat allerdings niemanden gefunden und meinte dann einfach ich soll mit dem Lenkrad nach Hause fahren....! Schon sehr merkwürdig.

Möglicherweise wird man Dir diesen Vorwurf machen:

Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat

  • 90€ Bußgeld
  • 1 Punkt [B-Verstoß]
  • 28,50€ Gebühren
wozuName 
Beitragsersteller
 12.02.2015, 22:00

Ok und wie kommt er dann zu den 135€? Ich habe den Tatbestand im Internet gefunden:

http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/38-stvzo/

Nummer 338615

Aber das ist doch nicht die übliche Strafe für so ein Vergehen oder?

Crack  12.02.2015, 22:12
@wozuName

Der Tatbestand 338615 sanktioniert einen Verstoß gegen § 38 StVZO.

Du solltest abwarten welchen Vorwurf man Dir macht, erst dann kann man sich Gedanken machen ob und in welcher Form ein Einspruch sinnvoll ist.