Lenkrad nicht eingetragen, welche Strafe? Weiterfahr untersagt
Hallo, ich wurde grade kontrolliert. Mein Lenkrad war nicht eingetragen bzw. hat keine Zulassung. Darauf hin meinte einer der beiden, es würde 135€ kosten und ich durfte NICHT mehr weiterfahren. Ich habe nichts bekommen, keine Mängelkarte oder so.... dann sind die einfach weggefahren. Das sportlenkrad war sicher angebracht....! Die meinten meine Lenwbewegungen oder so seien dadurch beeinträchtig, die haben sich das nicht einmal angesehen das Lenkrad. Soweit ich weiß ich ein nicht eingetragenes Lenkrad Erlöschen der BE und kostet weit aus weniger als 135€....?
lg
2 Antworten
Bist Du der Halter des Fahrzeugs? Dann könnte der Vorwurf evtl. auf TBNR 319618 lauten
Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189a.2 BKat
Hier würde der Betrag von 135€ passen. Dazu kommen dann 28,50€ Gebühren und Auslagen. Gibt auch noch einen Punkt im FAER.
Die Untersagung der Weiterfahrt ist übrigens gleichfalls korrekt.
Sollte es dann nicht auch eine andere Person geben der man als Halter diese Inbetriebnahme anordnen kann?
Richtig. Dann müssen Halter und Fahrer unterschiedliche Personen sein, sonst trifft der Tatbestand nicht zu
Ich bin nicht der Halter des KFZ, nur der Fahrer...!
Danke für die Info - somit bleibt nur übrig, auf den Bußgeldbescheid zu warten und dann ggfs. Einspruch einzulegen.
Die Polizisten habe keinerlei Fotos oder so gemacht... müssen die das nicht machen zwecks Beweis?
Ich weiß nicht ob sie zwingend müssen. Schon komisch dass sie dir auch nichts gegeben haben und einfach weg gefahren sind. Haben die deine Personalien aufgenommen? Und das Kennzeichen aufgeschrieben?
Führerschein undso haben sie genommen.... hab ich auch wiederbekommen. Ich bin direkt nach der Kontrolle mal zur Dientstelle gefahren und habe nachgefragt welche Strafe mich nun erwartet und ob sie mich wirklich nicht weiterfahren lassen durften... die Dame hat sich mal umgehört welche von ihren Kollegen mich kontrolliert haben. Sie hat allerdings niemanden gefunden und meinte dann einfach ich soll mit dem Lenkrad nach Hause fahren....! Schon sehr merkwürdig.
Möglicherweise wird man Dir diesen Vorwurf machen:
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
§ 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat
- 90€ Bußgeld
- 1 Punkt [B-Verstoß]
- 28,50€ Gebühren
Ok und wie kommt er dann zu den 135€? Ich habe den Tatbestand im Internet gefunden:
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrszulassungsordnung/38-stvzo/
Nummer 338615
Aber das ist doch nicht die übliche Strafe für so ein Vergehen oder?
Der Tatbestand 338615 sanktioniert einen Verstoß gegen § 38 StVZO.
Du solltest abwarten welchen Vorwurf man Dir macht, erst dann kann man sich Gedanken machen ob und in welcher Form ein Einspruch sinnvoll ist.
Sollte es dann nicht auch eine andere Person geben der man als Halter diese Inbetriebnahme anordnen kann? ;)