EXC 300 Offen mit A2, Strafen?
Hallo zusammen,
ich interessiere mich sehr stark für 2-Takter daher habe ich mir überlegt eine 2-Takt Sumo (EXC 300) als A2 bike zuzulegen. Diese sind nur mit 12 Ps legal wegen den abgas werten und der Lautstärke.... Was würde jetzt passieren wenn ich sie aufmache sodass ich die Leistung fahren dürfte mit PS/kg etc. . Welche Strafen habe ich dann zu erwarten, wie sieht's mit der Versicherung aus wäre eine Vollkasko sinnvoll?
Ich freue mich auf eure Antworten
Louis
3 Antworten
Werfe einen Blick auf den Absatz 1: https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Was die Vollkasko betrifft, rechnet es dir bestimmt der Versicherer deiner Wahl gerne aus.
Nein. Die erforderliche Fahrerlaubnis wäre die Klasse "A", denn das Moped hat offen zuviel Leistung und zuwenig Gewicht.
Okay, ich hatte mich auf die Formulierung
wenn ich sie aufmache sodass ich die Leistung fahren dürfte
bezogen. Dass das Ding offen ein paar PS mehr hat, ist natürlich gemein^^
Das ist fahren ohne Zulassung,
die Maschine entspricht nicht dem was im Fahrzeugschein steht.
Vollkasko kenne ich bei Motorrädern nur vom Hörensagen. Bei der EXC kostet ein kompletter Verkleidugnssatz nur 150 Euro, das kann man noch aus eigener Tasche bezahlen.
Vollkasko kenne ich bei Motorrädern nur vom Hörensagen.
Das schreibst du seit Jahren. Soll das hilfreich sein oder jemanden interessieren?
Hallo Louis,
das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Strafe: Es droht einem eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine saftige Geldstrafe. Zusätzlich kann eine Sperre verhängt werden, während der die Fahrerlaubnis nicht wieder beantragt bzw. erworben werden kann. Die Geldstrafe beträgt zwischen fünf und 360 Tagessätzen.
Die Versicherung kannst du dir dann gleich auch sparen, denn die würde im Schadensfall keinen Cent zahlen, da das Motorrad nicht im versicherten Zustand bewegt wurde.
Bikergrüße!
Die Versicherung kannst du dir dann gleich auch sparen, denn die würde im Schadensfall keinen Cent zahlen, da das Motorrad nicht im versicherten Zustand bewegt wurde.
Wirds euch nicht langsam mal langweilig? Dann eben wiedermal das Übliche, zitiere bitte die Rechtsgrundlage, nach der die Leistungsfreiheit bei Verletzung einer vereinbarten Obliegenheit oder bei Gefahrerhöhung nicht auf 5000€ begrenzt ist.
Ich habe ja den führerschein für die entsprechende leistung. Erlischt da normalerweise nicht nur die Betriebserlaubnis ?
Sofern du nicht die 0,2 kW pro kg einhältst...
Die Fahrerlaubnis ist ja laut Fragestellung vorhanden.