Kriegt man auch eine Abmahnung wenn man vor dem Beschluss gestreamt hat?
Wegen des EuGH Beschlusses, Streaming illegal zu machen ..
3 Antworten
Es ist kein "Beschluss" das Streaming illegal zu machen, sondern ein Gerichtsurteil, dass das Streaming auf Basis der bestehenden Gesetze schon immer illegal gewesen ist!
Es wäre also durchaus möglich dass da auch für die Vergangenheit eine Abmahnung kommen könnte, ja
Selbstverständlich kann man ein Urteil nicht rückwirkend anwenden. No Chance! ;)
Ja, das war schon immer eher illegal...
Die Staatsanwaltschaft hier um die Ecke bearbeitet tatsächlich mehrere Fälle, aber nicht alles zu diesem Thema.
Die haben schon ein bißchen mehr Personal und können sich daher auch um verschiedene Dinge gleichzeitig kümmern ;)
Bezweifle allerdings dennoch, dass es zur großen Abmahnwelle kommen wird. Aber wir werden ja sehen^^
Also kriegen jetzt Millionen von Menschen Abmahnungen die jemals etwas gestreamt haben 😬?
vermutlich nicht gleich Millionen.
Aber so manche warscheinlich schon wenn es ihnen nachgewiesen wird. Vor allem diejenigen, die schon mal deswegen in Konflikt geraten sind aber damals noch davon gekommen sind mit der Begründung dass das Streaming ja nicht explizit illegal ist werden jetzt evtl. doch nochmal Ärger bekommen.
Vor allem wäre es aber möglich, dass wenn einer der Betreiber entsprechender Seiten hochgenommen wird dort von den Behörden auch die Daten der Nutzer erhoben werden, diese leben dann natürlich sehr sehr gefährlich
Dass es illegal war und ist heißt nicht, dass die Staatsanwaltschaft es beweisen kann oder Daten dazu hat. Hätten sie die, gäbs massenhaft. Allerdings haben die gerade mit den Betreibern und Hintermännern von kinox.to zu tun !