abmahnungen wegen illegalen download aus dem ausland?
Ich habe eine Abmahnung erhalten, weil ich filme über bittorrent heruntergeladen hab. ja ich weis es war dumm. sehr dumm. meine frage ist deshalb rein aus interesse : kann man aus anderen ländern als deutschland abgemahnt werden?
5 Antworten
Ich sehe zumindest nicht, welches Interesse die deutsche Justiz daran haben sollte, den Vorfall zu verfolgen.
Solange kein Schreiben von einem (deutschen) Gericht per Zustellungsauftrag kommt, musst Du auch nicht reagieren. Wenn allerdings ein gerichtliches Schreiben kommt, musst Du binnen 14 Tagen Widerspruch dagegen einlegen (lassen), sonst kann die Gegenseite die Forderung per Zwangsvollstreckung einziehen lassen, was heißt, dass dann plötzlich der Gerichtsvollzieher vor der Türe steht und Dinge pfändet.
Ich würde raten, Dich von einem Fachanwalt für Urheberrecht beraten zu lassen. Auf keinen Fall die Unterlassenserklärung unterschreiben und auch keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen, also nicht anrufen, zurückschreiben, etc.
Du hast keine Ahnung was eine Abmahnung ist, oder?
Doch, ich wurde nämlich selbst bereits (ungerechtfertigt) abgemahnt.
Die Abmahnung ist ein vom Gesetz vorgesehener erster Schritt um die Gerichte nicht unnötig zu belasten. Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abzumahnen ist. Die Abmahnung ist ein vom Gesetz vorgeschriebenes Rechtsmittel das NICHT von einem Gericht durchgeführt wird. Dementsprechend gibt es hier auch keinen Zustellungsauftrag von einem Gericht oder sonst was!
Das ist mir klar.
Solange kein gerichtliches Mahnverfahren läuft, sehe ich keinen Grund, .
Dein Rat auf eine Abmahnung nicht zu reagieren ist nicht fahrlässig sondern absolut verantwortungslos! Das kann dem Betroffenen nicht nur jede Menge Ärger sondern vor allem auch hohe Kosten und Strafen einbringen!
Warum? "Außergerichtlich" kann jeder behaupten, was er möchte, um so Forderungen einzutreiben, die ihm nicht zustehen. Wieso sollte ich auf solche Forderung reagieren? Das verursacht mir ja nur Aufwand und Kosten. Auf diese Weise könnte man jemanden ganz einfach in die Insolvenz treiben. Einfach abmahnen (man muss ja nichts beweisen, ist ja alles außergerichtlich), solange bis er bankrott ist. Wenn jemand der Ansicht ist, Forderungen gegenüber mir zu haben, dann soll er sie gerichtlich eintreiben. Bis dahin ist es erst einmal "heiße Luft".
Abmahnungen kann jeder "dahergelaufene" Anwalt verschicken und es passiert auch in Massenverfahren, in der Hoffnung, dass sich Dumme finden, die zahlen. Es gibt keine Prüfung, ob die Forderung berechtigt ist oder sonst etwas.
Heya Glenk,
kennst Du den Spruch: "Papier ist geduldig!"?
Aber zu Deiner Frage:
MACHEN können die erstmal ALLES, ist dann bloß die Frage, in wiefern es dann wirklich (in Deutschland) gerichtsfest und die Chancen haben, Ihre Forderungen (letztendlich) durchzusetzen...
`kay, kann sich jederzeit einen deutschen Anwalt mit in´s Boot holen, aber ist eben fraglich ob diese Forderung(en) dann auch wirklich durchsetzbar sind!
Heisst ja lange noch nicht, nur weil Du ein Schreiben eines deutschen Anwaltes bekommst, dass es dann seine Rihtigkeit hat!
@NoHumanBeing:
SO schnell wird nun auch nicht gepfändet...
Viele "Pfändungen" sind fruchtlos, mangels Masse...
Viele GV´s machen sich (heutzutage) kaum noch die Mühe gebrauchte Geräte mitzunehmen, es sei den, dass diese (auf JEDEN Fall) die Forderunssumme inkl. aller Gebühren deckt! Es ist (für den GV), in dem Moment ja nicht nur die Höhe der Forderung, sondern auch viele (zusätzliche Kosten), die er mit bedenken muss!
"Du" brauchst Dir (heutzutage) kaum noch ´n Kopp machen, selbst wenn Du ´n modernen TV hast, es sei den das der superneu ist...
Gut, ist aber auch immer von der Höhe der Forderung abhängig!
Habe meine Info´s/Erfahrungen (in DER Beziehung) aus erster Hand! Habe lange genug für einen GV (bei Zwangsöffnungen) gearbeitet!
Also mir kommt das seltsam vor... Ich würde mir die Sache sehr genau ansehen und vielleicht auch mit einem Rechtsschutz-Anwalt Kontakt aufnehmen (je nach Versicherung geben die gratis Auskunft). Habe auch gesehen, dass es diese Frage hier öfters gibt und als Antworten gibt es da Links zu Nachrichten-Beiträgen. Mach dich lieber zuerst schlau, bevor du bezahlst.
sry falls dus falsch verstanden hast. meine abmahnung kam schon aus deutschland habe mich nur gefragt ob man von einer ausländischen kanzlei abgemahnt werden kann :)
Sry, dann weiss ich die Antwort nicht. (Aber auch wenn die Abmahnung aus Deutschland kommt, find ich das seltsam. Nur mal so gesagt...)
ja, kannst du! Es muss auch keine Kanzlei sein, jede Privatperson und jede Firma hat das recht dich abzumahnen!
Ja, das kannst du natürlich!
Du unterliegst hier in Deutschland dem deutschen Recht, wenn du hier gegen das Gesetz verstoßen hast dann kannst du dafür jederzeit abgemahnt werden. Die Abmahnung muss nicht aus Deutschland kommen, das Recht dich für deinen in Deutschland begangenen verstoß abzumahnen hat jeder (!), auch im Ausland.
Das Gesetz schreibt lediglich einen bestimmten Inhalt vor, nicht aber eine bestimmte Form und auch nicht dass diese nur aus Deutschland erfolgen darf.
Es sind dann deutsche Anwälte die für ausländische Firmen abmahnen.
ok dann lass mich die frage so formulieren: kann ich von ausländischen kanzleien abgemahnt werden?
Was ist denn die Logik hinter der Frage? Was du herunter geladen hast, waren ja sicherlich keine deutschen Werke. Folglich wenden sich dann diese Firmen an Anwälte aus Deutschland, welche dann abmahnen. Wie kommst du denn jetzt aufs Ausland? Befindest du dich aktuell im Ausland, willst dort dann etwas illegales herunter laden, und es geht nun darum, ob du dann aus dem Ausland abgemahnt wirst, wenn du wieder in Deutschland bist?
Irgendwie ergibt die Frage keinen Sinn!
keine ahnung ich mach mir hal grad bissl sorgen. dann vergess einfach dass ich die frage gestellt hab :D
Du hast keine Ahnung was eine Abmahnung ist, oder?
Die Abmahnung ist ein vom Gesetz vorgesehener erster Schritt um die Gerichte nicht unnötig zu belasten. Das Gesetz schreibt ausdrücklich vor, dass vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abzumahnen ist. Die Abmahnung ist ein vom Gesetz vorgeschriebenes Rechtsmittel das NICHT von einem Gericht durchgeführt wird. Dementsprechend gibt es hier auch keinen Zustellungsauftrag von einem Gericht oder sonst was!
Dein Rat auf eine Abmahnung nicht zu reagieren ist nicht fahrlässig sondern absolut verantwortungslos! Das kann dem Betroffenen nicht nur jede Menge Ärger sondern vor allem auch hohe Kosten und Strafen einbringen!