Krank wegen Arbeitsunfall. Kann der Arbeitgeber kündigen?

11 Antworten

Also es geht sich nicht darum, dass ich einfach nur krank bin. Es gibt eine Vorgeschichte, und zwar hatte ih vor 4 Jahren einen schweren Arbeitsunfall und schon mehrere OP´s an meinen Beinen gehabt. Nun seid dem ich wieder dort arbeite bin ich manchmal krank geschrieben, wegen hohen schmerzen die immer wieder auftreten. Deswegen wurde ich schon 2 mal von meinem Chef angemahnt. Hat er vielleicht doch ein Recht mich irgendwann mal zu kündigen? Ich arbeite schon seid 12 Jahren dort. Vorher lief es natürlich sehr gut und konnte Überstunden machen, weil ich schliesslich nciht belastet war. lg

Wolpertinger  03.11.2009, 13:20

Ja er könnte dich Kündigen.

Er könnte Argumentieren dass Du deine Aufgaben nicht mehr erfüllen kannst und dass durch den vermehrtes Fehlen der Betrieb wirtschaftlichen schaden nimmt.

NEIN! Es ist ja ein Arbeitsunfall. Je nach Lage der Dinge (wie schwer der Unfall war), kannst du entweder wieder an deinen alten Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen. Bei größerem Personenschaden muss er dir erst die Möglichkeit geben umzusatteln also einen anderen Arbeitsplatz anbieten. Ist der Schaden jedoch so erheblich, dass du gar nicht mehr arbeiten kannst, darf er dir auch nicht kündigen, sondern du gehst ja (evtl.) auf Anraten der Ärzte in eine sogenannte Rente. Was danach mit dem Arbeitsplatz passiert, das kann und soll dir dann egal sein. Da du infolge des Unfalls krank warst, darf er dich nicht mal abmahnen. Er ist dazu verpflichtet, dir einen anderen Arbeitsplatz anzubieten. Kann er das nicht, dann darf er dich kündigen. Jedoch nur mit gewissen Auflagen (die ich jetzt nicht weiß.)

Eine krankheitsbedingte Kündigung ist nur in Verbindung mit einer negativen gesundheitlichen Prognose durchsetzbar. Das heisst das auch für die Zukunft krankheitsbedingte Ausfälle drohen, die für den Arbeitgeber nicht zumutbar sind. Eine Kündigung als Folge eines Arbeitsunfalls ist für den Arbeitgeber nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz nicht zulässig, da hier eine negative gesundheitliche Prognose nicht zu erwarten ist. Mehr Infos unter http://www.anwaltseiten24.de/rechtsgebiete/arbeitsrecht/infos/news/krankheitsbedingte-kundigung-nach-arbeitsunfall-unrechtmassig.html Nehmen Sie sich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und klagen Sie vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung(en). Unbedingt beachten, Sie müssen die 3 Wochen Frist zur Einreichung der Kündigungsschutzklage wahren. Viel Erfolg! Peter Kleinsorge

Eigentlich nicht. Es gibt aber Außnahmen. Z. B. wenn es sicher ist, dass du durch diesen Unfall nicht mehr arbeiten kannst oder diesen Beruf aufgeben musst aber auf einen anderen umsattteln kannst.

Wegen Krankheit kann dir der Arbeitgeber nicht kündigen, bzw nicht wenn du eine Krankmeldung vorlegst, fehlt diese ist das erst ein Abmahnungsgrund und dann auch ein Kündigungsgrund