Krank während Reha, wer zahlt?
Hallo Community,
folgender Fall:
Ich war von 16.07 - 20.08 in der Reha. Vom 06.08 - 10.08 konnte ich krankheitsbedingt nicht teilnehmen, da ich krank wurde, und es auch vom Arzt attestiert wurde. Hatte vor der Reha Krankengeld bezogen.
So jetzt kommt ein Schreiben von der Rentenversicherung das die 5 krankheitsbedingten Tage nicht bezahlt werden. Wer hat dann die 5 Tage zu zahlen?
Habe, als ich krank wurde, im Rehazentrum angerufen, und die sagte mir das Reha nur bei längerer Dauer (mehr als 5 Tage) komplett abgebrochen wird . Danach wurde sie ja auch fortgesetzt und ich dachte die 5 Tage werden dann ja auch von der Rentenversicherung bezahlt.
Jetzt steht in dem Schreiben der Reha drin, "Übergangsgeld steht für jeden Behandlungstag zu. Für von Behandlungstagen eingeschlossene behandlungsfreie Tage (z.b. Wochenende) sowie für nachgewiesene Zeiten der Behandlungsunfähigkeit von bis zu 3 Tagen Kalendertagen besteht dieser Anspruch ebenfalls".
Kann das aber jetzt sein das für die 5 Tage eigentlich die Krankenkasse aufkommen muss. Dummerweise habe ich damals mir keinen Auszahlungsschein geholt, weil ich ja das Glück hatte wieder nach den 5 Tagen die Reha weiterzumachen. Ist mein Geld jetzt vielleicht komplett weg?
3 Antworten
Wo ist das Problem, nachträglich einen Auszahlungsschein anzufordern? Die Krankheit ist doch attestiert und somit auch jetzt noch belegbar.
Krank während Reha, wer zahlt?
Die Krankenkasse.
Dummerweise habe ich damals mir keinen Auszahlungsschein geholt, weil ich ja das Glück hatte wieder nach den 5 Tagen die Reha weiterzumachen. Ist mein Geld jetzt vielleicht komplett weg?
Fragen Sie freundlich bei der Krankenkasse nach einem Auszahlungsschein.
Natürlich kann es sein, das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt.
Ich würde auf jedenfall erwähnen, dass Sie davon ausgegangen sind, dass das Übergangsgeld weitergezahlt wird.
Hallo,
am besten persönlich bei der Krankenkasse vorbeigehen und die Angelegenheit klären. Wenn ein Besuch wegen der Entfernung oder Erkrankung nicht möglich ist, dort anrufen. Auf jeden Fall auch die Aussage des Rehazentrums erwähnen.
Gibt es im Bewilligungsschreiben der Rentenversicherung Aussagen zu einer Unterbrechung (bzw. in den Anlagen)?
Gruß
RHW