Kostenlose Veröffentlichung meiner Daten?
Ich bin GF einer GmbH, die seit 2 Jahren als "ruhend" gemeldet ist. Aus reiner Neugier habe ich bei Google meinen Vor- und Nachnahmen eingegeben und an vorderster Stelle erschien eine Veröffentlichung (durch die Firma "northdata") der sämtlichen Daten meiner GmbH, wie z.B. auf den Euro genau:
Gewinne und Verluste aus den Jahren 2006 - 2012, Zahlen der Aktiva sowie meine letzten 2 Wohnadressen.
Mir ist bekannt, dass man über diverse Auskunfteien - gegen Gebühr - Handels-registerauszüge anfordern kann.
Meine Frage: Dürfen diese Daten weltweit kostenlos für Jedermann einsehbar veröffentlicht werden?
4 Antworten
Das müssen sie sogar. Kapitalgesellschaften unterliegen Transparenzpflichten. Das solltest du als ehemaliger Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft eigentlich wissen.
Die GmbH unterliegt der Publizitätspflicht (u.a. § 325 HGB). All das, was diese Firma zusammengetragen hat, dürfte auch kostenlos im e-Bundesanzeiger zu finden sein.
Ja, dürfen sie. Warum? Weil das Handelsregister ein öffentliches, also von jedem einsehbares, Register ist. Diese "Auskunfteien" beziehen die Daten vom Handelsregister. Insofern ist es gleichgültig, wer die GmbH-Daten außer dem Handelsregister noch veröffentlicht.
Kurz: sie dürfen.
Hier sei auf ein Urteil des LG München I vom 10.09.2003, Aktenzeichen 9 O 13848/03, verwiesen. Über § 62 HRV sei durch den Gesetzgeber zugunsten des Informationsinteresses des Verkehrs gegen Geheimhaltungsinteressen eines Betroffenen eine Güterabwägung getroffen worden und es bestünden keine Ansprüche auf Unterlassung etc. aus §§ 823, 1004, 12 BGB. Das erfaßt auch die Privatadresse. Damit darf man nicht in Analogie zur (veröffentlichten) Relefonnummer gehen.
§ 62 HRV ist derweil gestrichen, aber durch andere rechtlichen Normen ersetzt worden, damit die Rechtslage unverändert.