Kontrolliert das Bafögamt den schulischen Wertegang und gibt die Daten an Universität weiter?
Hallo,
zu diesen Wintersemester werde ich mein Studium antreten. Selbstverständlich gehört dazu den Antrag auf Bafög auszufüllen. Nun bin ich bei Anlage 1 zu Formblatt 1 mit dem Titel "Schulischer und beruflicher Werdegang". Mir ist bewusst das bei "Verdacht" alles näher betrachtet wird, aber wird der Universität auch etwas übermittelt?
Das ist ja quasi ein Lebenslauf, wird er da an die Uni zum Abgleich oder für die Akte eingesandt und wird auch geprüft ob ich überhaupt studieren darf obwohl ich die Immatrikulationsbescheinigung schon besitze (Dachte nämlich das ist alleinige Sache der Uni).
Soo und meine letzte Frage^^....dort steht "Erreichen die Zeiten der Erwerbstätigkeit und die ihnen gleichgestellten Zeiten 3 Jahre, bitte Nachweis vorlegen (Berufsabschlüsse, Versichertennachweis)"...was ist genau damit gemeint?
Vielen Dank im voraus und lieben Dank für die Hilfe.
2 Antworten
Da wird geprüft, ob du Bafög bekommst oder nicht. Das hat nichts damit zu tun, ob du studieren darfst oder nicht.
Gibst du dort falsche Daten an und du bekommst Bafög, obwohl du eigentlich deinen Baföganspruch schon verspielt hast, dann ist das Sozialbetrug. Das kann eben bedeuten, dass dein Bafög zurückgefordert wird, Bußgelder, strafrechtliche Verfolgung etc. Aber selbst wenn du deswegen ins Gefängnis kommst, hat das nichts mit dem eigentlichen Studium zu tun. Dein Studienabschluss wird dir deswegen nicht aberkannt (das passiert eben nur, wenn du bei der Immatrikulation falsche Angaben machst).
Das letzte ist der Nachweis bei elternunabhängiger Förderung. Du musst 3 Jahre Erwerbstätigkeit (nach deiner Ausbildung) nachweisen oder eben gleichgestellte Zeiten (z.B. Kindererziehung, Wehr/Zivildienst, FSJ etc.)
Kannst du auch gar nicht, brauchst du auch gar nicht ;) Muss jetzt auch nicht so detailliert sein wie ein Lebenslauf.
Ich hatte zB für meinen Erstantrag beim Studium.
XX-XX: Abitur
XX-XX Zwischenzeit
XX-XX 3jährige Ausbildung zum XX
Wenn du 3 Jahre berufstätig warst wird erwartet, dass du angibst ob es sich um eine Berufsausbildung handelte oder nicht und musst entsprechende Nachweise einbringen (Arbeitszeugnis, Versichertennachweis etc).
Mit der Uni wird nichts abgeglichen.
Lieben dank für die Info WelleErdball :-)
Zuallererst vielen Dank für die schnelle und informative Antwort! :-) Beim letzten hatte ich mich etwas gewundert, da ich nicht für alles ein Nachweis habe.