Kontopfändung komplett bezahlt - nach einem Jahr ist Pfändung jedoch nicht raus
Hallo, da ich vor 2 Jahren (im November 2011) mit meinem Partner zusammen gezogen bin, hatte ich dies meiner Versicherung für die Hausrat mitgeteilt. Da mein Partner bei derselben Versicherung die Hausrat hat wurde mir gesagt, dass wir die Vers.-Nr. der älteren Versicherung (die meines Mannes) mitteilen müssen, danach wird meine Versicherung in der meines Mannes angelegt und ich muss diese weder kündigen noch zahlen. Nach einem Jahr(Juni 2012) wurde dann mein Konto von der Sirius Inkasso gepfändet, aufgrund von Nichtzahlung der Vers.-Beiträge. Ich muss dazu sagen, dass ich lediglich 1 Mahnung erhielt und nach Telefonat mit dem Servicecenter, diese für nichtig erklärt wurde. Um jedoch erstmal wieder über mein Konto verfügen zu können, zahlte ich die Schuld. Und rief erneut im Servicecenter der Versicherung an, man sagte mir es wäre nicht einmal mein Umzug in der Akte eingetragen, was jedoch nicht stimmen kann, da ich ja die Mahnung an die neue Anschrift erhielt! Ich gab also erneut im Servicecenter meine neue Anschrift bekannt und die Vers.-Nr. meines inzwischen Mannes an. Wieder erhielt ich die Aussage, dass nun alles in Ordnung wäre.
Am 1010. dieses Jahres erhielt ich nun eine Schreiben meiner Bank, dass mein Konto von den Rechtsanwälten Wagner Pauls und Kalb im Auftrag der Versicherung erneut gepfändet wurde. Um schnellstens wieder über mein Konto verfügen zu können, wies ich die Bank an den gesamten Betrag sofort zu überweisen. Nun kommt jedoch der Hmmer. Da die Sirius Inkasso letztes Jahr versäumt hat bekannt zu geben, dass doch sämtliche Zahlungen bei denen eingegangen sind und die Pfändung somit erloschen sei, konnte die jetzige nicht bezahlt werden. Die Pfändung des letzten Jahres war nur ruhend gestellt, weshalb ich jedoch nichts über eine noch vorliegende Pfändung wusste. Nun wollte ich mit der Sirius Inkasso sprechen, die hat jedoch sämtliche Vorgänge an die Rechtsanwälte Wagner Pauls und Kalb abgetreten. Also rief ich dort an, diese Damen am Telefon sind äußerst unverschämt, arrogant und unfähig! Man sagte mir, dass die Probleme alle nur von meiner Bank verursacht wurden, weil die einen Antrag auf Freigabe meines Kontos stellen müssen.
Nun kommen wir endlich zu meiner Frage: Wer muss nach erfolgter Zahlung das Konto wieder freigeben? Die Bank meint der Gläubiger muss sie informieren, dass die Zahlung komplett geleistet wurden und die Anwälte behaupten die Bank müsse den Antrag stellen. Da das ganze jetzt schon knapp 4 Wochen läuft, sind mir einige Kosten entstanden, die ich natürlich geltend machen will, jedoch brauch ich jetzt erstmal von euch die Info, wer letzendlich die Pfändung hätte rausnehmen müssen.
Vielen Dank für sinnvolle Antworten
3 Antworten
ein inkassounternehmen kann nicht einfach so eine kontopfändung veranlassen...da gab es vorher einiges an schriftverkehr, mahnbescheide, usw...hört sich mehr als seltsam an, diese nie bekommen zu haben....
Nach einem Jahr(Juni 2012) wurde dann mein Konto von der Sirius Inkasso gepfändet.
Inkassobüros können nicht pfänden. Ihr müsst gelbe Post vom Amtsgericht ignoriert haben.
lediglich 1 Mahnung erhielt und nach Telefonat mit dem Servicecenter, diese für nichtig erklärt wurde.
Müssen wir ernsthaft darüber reden, dass Telefonate KEINE Beweiskraft haben?
Um jedoch erstmal wieder über mein Konto verfügen zu können, zahlte ich die Schuld.
Falscher Weg. Im Mahnverfahren hättet ihr reagieren müssen mit einem Widerspruch. An dieser Stelle möchte ich dir erklären wie mit Versicherungsverträgen umzugehen ist, wenn zwei Menschen zusammenziehen und damit z.B. Haftpflicht oder Hausrat "doppelt" abgesichert haben:
Der jeweils ältere der beiden Verträge kann in einem Duo/Familientarif überführt werden. Für den neueren Vertrag besteht ein Sonderkündigungsrecht. Sowas immer schriftlich per Einwurfeinschreiben anzeigen.
Wer muss nach erfolgter Zahlung das Konto wieder freigeben?
Die eigentliche Frage sollte lauten, wieso wurde dein Konto überhaupt gepfändet? Wurde deiner Bank eine vollstreckbare Ausfertigung eines Schuldtitels vorgelegt? Wenn nicht hat sie krass rechtswidrig gehandelt. Warum hast du keinen Anwalt aufgesucht als die erste Pfändung einging? Hast du gelbe Briefe (Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheid) ignoriert?
"Hallo Anwälte XYZ. Ich fordere Sie hiermit mit Fristsetzung von 7 Werktagen auf, mit den entwerteten Titel im Original auszuhändigen und die Bank über die vollständige Bezahlung zu informieren. Weigern Sie sich weiterhin, ergeht ohne weitere Ankündigung Strafanzeige gegen Sie wegen Nötigung und Klage auf Herausgabe des Titels. Die Frist ist nicht verhandelbar und eine Diskussion darüber wird es nicht geben. Sollten sie keinen Titel besitzen, ergeht ohne weitere Ankündigung Strafanzeige wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs."
Der letzte Satz kann weggelassen werden, wenn ihr (wie Kevin sagt) wisst, dass die Bank einen gültigen Titel hat. Den kann sie aus unwidersprochenem gerichtlichen Mahnbescheid haben oder aus einer verlorenen Klage vor Gericht.
Das ganze würde ich per Einschreiben verschicken, ggf. mit Rückschein. Zusätzlich dazu mittels Fax mit Sendungsbericht.
Wenn dann nach rund 2 Wochen immer noch nichts passiert ist, geht ihr am besten zu einen Anwalt vor Ort und lasst ihn noch am selben Tag Klage erheben und besprecht mit ihm, ob eine Strafanzeige gerechtfertigt ist.
Im übrigen: Die Bank muss rein gar nichts stellen. Dass die einen Antrag stellen müssten, ist inhaltlicher Schwachsinn.
Hallo AJ2011, wenn sich deine Pfändung durch Zahlung komplett erledigt hat, muss der Gläubiger bzw. Gläubigervertreter den Drittschuldner, also deinem Kreditinstitut darüber in Kenntnis setzen. Einen Antrag auf Freigabe deines Kontos gibt es nicht. Kontaktier doch einfach nochmal dein Kreditinstitut und bitte dieses darum, ein Schreiben mit der Bitte um Mitteilung der aktuellen Forderungshöhe bzw. ob der Beschluss noch weiterhin von ihnen beachtet werden muss zu fertigen und dieses an die RAe WPK zu schicken.