Kontopfändung durch Niederländische Bank möglich?
Hallo, ich bekomme mein Geld von einer Deutschen Firma auf einem Deutschen Konto. Wohnte bis vor ca drei Jahren in den Niederlanden. Jetzt bin ich geschieden, lebe in Thailand und mein Haus steht schon seit mehr als 2 Jahre zum verkauf. Meine ex wohnt drin, möchte nicht mit dem Preis herunter und ich kann bald nicht mehr bezahlen. Kann, falls ich dort nichts mehr bezahle, weil ich meine Schulden in Deutschland zahlen möchte, von dort aus mein Deutsches Konto gesperrt werden?
4 Antworten
Deine Frage ist schwer zu verstehen.
1. " Meine ex wohnt drin, möchte nicht mit dem Preis herunter und ich kann bald nicht mehr bezahlen" Dann must du das Amtsgericht anschreiben, sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragt ich die Teilungsversteigerung. Anbei eine Kopie des Grundbuches. Das geht mit einer Adresse aus Thailand. Am besten ein Postfach bei der thail. Post mieten. Grundbuchauszug kostet 10 Euro und kann dir nach Thailand geschickt werden.
2. ja, dein deutsches Bankkonto kann gesperrt werden. Aber wenn du keinen Wohnsitz in Deutschland hast , ist das schwer. Theoretisch muss dir zuerst ein Einschreiben Rückschein zugestellt werden.
3. "Geld von einer Deutschen Firma auf einem Deutschen Konto. " aha, du bekommst deinen Lohn auf ein deutsches Konto. Dieses Konto kennt deine EX sicherlich. Also mach dir mal ein neues Bankkonto. DAS geht aber nicht von Thailand aus. Hast du einen Freund wo die Post hingehen kann ?
Ein Erleuterung: als in 2014 die Scheidung ausgesprochen wurde, musste ich um nicht vors Gericht gehen zu müssen, ein sogenanntes Convenant unterschreiben, wobei ich einwilligte die ganze Hypothek, dazu gehörige Versicherung und Unterhalt für die ex zu bezahlen. Obwohl ich immer wieder darauf antwortete, dass der Betrag zu hoch sei und ich nur eine gewisse Zeit bezahlen könne (ich habe dabei mein Konto in Deutschland überziehen müssen und stehe jetzt ca 12000 im Minus), konnte ich um weitere Kosten zu vermeiden nur noch unterschreiben. Ich habe inzwischen mehrmals meine Niederländische Bank angeschrieben, ich habe mit Makler verhandelt, ich habe meine Ex-Frau erklärt was passieren würde wenn wir das Haus nicht mehr bezahlen können, trotzdem ohne Erfolg. Ich habe auch das Gefühl, dass sie nicht aus dem Haus ausziehen möchte. Sie hatte ein halbes Jahr das Recht in dem Haus zu wohnen. Das ist inzwischen schon ein Jahr her. Bis jetzt war ich geduldig. Aber jetzt kommt der Zeitpunkt wo ich nicht mehr bezahlen kann und möchte. Vor ein paar Wochen war ich in den Niederlanden und hab mit der Bank gesprochen. Die Bank hatte einen neuen Makler empfohlen, der auch nur sagen konnte, dass für das Haus einfach zu viel verlangt wurde. Die Bank, die etwas tun konnte, ist auch nicht bereit die Hypothek zu ändern oder an meiner Situation anzupassen (ich verdiene monatlich ca 2000 Euro weniger als in 2012) und eine erleichterung von ca 300 Euro würde mir schon reichen um normal leben zu können.
Deswegen will ich den Verkauf abzwingen. Wenn ich einen Rückstand habe, wird die Bank das Haus verkaufen und wird die Schuld auf dem Haus nur grösser. Verkaufe ich das Haus erst in zwei Jahren, verliere ich auch ungefähr 28.800 Euro! Und muss die Hypothek, die eine Ablösungsfreie Hypothek ist, trotzdem in vollem und ganzen bezahlen. Lieber lasse ich es darauf ankommen und lege dieses Geld zurück. Bezahle meine Schulden bei meiner Bank in Deutschland und dann den Rest.
Deswegen möchte ich einfach wissen, ob die Bank (wo ich die Hypothek habe) meine Konto in diesem Fall pfänden kann. Ich bezahle den Unterhalt an meiner Ex einfach weiter, weil ich meinen Fall nicht weiter komplizieren möchte.
Ein Bankkonto kann man inzwischen auch aus dem Ausland eröffnen.
Ich gehe davon aus, dass er noch einen deutschen Pass hat, dann kann er das Identifikationsverfahren auch problemlos online per Skype machen und muss nicht zur Post rennen (und spart sich die Gebühren).
Den Rest hast du hervorragend erklärt :)
Um welche Forderungen geht es denn da nun? Wenn es um die Bedienung des Immobilienkredits geht, dann wird alles ganz schnell gehen. Üblicherweise unterschreibt man da beim Notar eine vollstreckbare Urkunde und aus der kann auch eine Kontopfändung betrieben werden.
Wenn es um Unterhalt gehen sollte, dann müßte die Ex erst einen Vollstreckungstitel erstreiten. So wie ich das sehe, ist da Gerichtsstand Deutschland. Sobald der vorliegt, könnte auch in das Konto gepfändet werden.
Man kann auch landsübergreifend einen vollstreckbaren Titel erwirken. Dauert nur länger und kostet auch mehr. Kontosperre ist also gut denkbar
Die Situation ist ziemlich komisch, ich denke mal das geht nicht, aber sicher bin ich mir nicht.