Kontofreigabe nach bezahlter Pfändung?
Einen wunderschönen guten Tag,
spreche gleich mal Tacheles.
Ich besaß eine Pfändung. Die ging letztendlich über die Kanzlei "Rainer Haas" vor kurzem habe ich die letzte Summe überwiesen und am 14.02.2020 ( Freitag ) den Brief erhalten das das Aktenzeichen .......... deren Summe erledigt sei. Zudem habe ich drum gebeten das sie dasselbe schreiben meiner Bank ( Berliner Sparkasse ) schicken. Nun ist mittlerweile der 20.02.2020 und es hat sich nichts getan. Die Kanzlei bestätigte telefonisch, dass sie den Brief mit meinem zusammen rausgeschickt hatten. Also müsste die Bank es theoretisch schon bearbeitet haben, oder? Oder wie lang ist die genaue Bearbeitungszeit?
Vielen Dank im voraus
7 Antworten
Das musst du bei der Bank nachfragen ;) Aber das muss ja erst einmal in die richtige Abteilung und liegt dann unten im Bearbeitungsstapel. 4 Arbeitstage finde ich jetzt nicht überraschend...
Die in der Beratungszentrale arbeiten, wissen genauso viel wie ich " Pfändung ist noch drin " Meinen Sie nicht, dass 4 Arbeitsstage bei strenger vertraglicher Auflage nicht eher recht lang ist? Schließlich sind sie verpflichtet laut dem vertraglichen Konto so schnell wie möglich die erledigte Pfändung zu entnehmen
Die Kontopfändung ist erledigt, wenn: die Forderung durch den Kunden vollständig beglichen worden ist die Bank die Forderung über das gepfändete Konto vollständig beglichen hat die Pfändung durch das Gericht oder die Vollstreckungsbehörde aufgehoben worden ist der Pfändungsgläubiger die Kontopfändung gegenüber der Bank, die das gepfändete Konto führt (Drittschuldnerin), für erledigt erklärt
Frag bei der Bank nach, was eventuell fehlt, damit das Konto frei gegeben wird. Vielleicht liegt ein Formfehler vor.
Quelle: https://www.p-konto-info.de/kontopfaendung/regelungen-zur-kontopfaendung.html
Zudem habe ich drum gebeten das sie dasselbe schreiben meiner Bank ( Berliner Sparkasse ) schicken.
Wozu? Mit dem Schreiben hättest du auch selbst direkt zur Bank gehen können.
Nun ist mittlerweile der 20.02.2020 und es hat sich nichts getan.
Selbst gesetzt den Fall, das Schreiben ging tatsächlich am selben Werktag bei der Bank ein, würde ich mir keine Wirkung vor mindestens Ablauf von 7 - 14 Tagen erwarten. Außerdem ist das Schreiben banktechnisch irrelevant. Entscheidend ist die Aufhebung der Pfändung, und das muss der Gläubiger selbst veranlassen. Das kann auch 4 Wochen dauern. Notfalls musst du das gerichtlich erzwingen.
Oder wie lang ist die genaue Bearbeitungszeit?
Das weiß doch niemand von uns, das ist auch von Bank zu Bank unterschiedlich. Bei den bundesweit tätigen Banken wird so etwas mitunter nur in der Zentrale gemacht. Wenn der Brief dann zunächst bei Deiner Filiale ankommt, muß er dort zunächst geöffnet, mit einem zusätzlichen Anschreiben versehen und dann wieder per Post an die zuständige Stelle in der Zentrale geschickt werden. Allein das kann schon mal ein paar Werktage dauern.
Nur mal so nebenbei: Bei der örtlichen Volksbank geht es schneller als bei der Stadtsparkasse - und bei der Sparkasse schneller als bei der Deutschen Bank. Je größer die Bank, desto länger sind die Wege.
Sei froh, dass der Rechtsanwalt dir diese "erneute Dienstleistung" nicht berechnet hat.
Du hattest doch den Bescheid, den du der Bank vorlegen konntest.
Den hatte ich auch vorgelegt. Damit können sie aber nichts anfangen - war deren Aussage
Na gut, dann warte ich nochmal ne Woche....