Kontoauszug schwärzen fürs Jobcenter?
Hallo! Es gibt ja schon mehrere Beiträge, aber den entsprechenden finde ich nicht. Und zwar soll ich für das Jobcenter die Unterhaltszahlungen von dem Vater meines Sohnes einreichen, wo eine Anpassung anfiel. Es geht auch nur um den Posten Unterhalt. Kann ich also insofern alles andere schwärzen? Also Verwendungszweck und Betrag? Ich bin nämlich nicht begeistert davon, dass die alle möglichen Sachen von mir erfahren obwohl sie nur das wissen wollen.
7 Antworten
Ich würde aufgeführten Einzelbeträge schwärzen, die nicht die Zahlung des Kindsvaters betreffen. Auch Anfangs- und Endsaldo braucht das Amt nicht. Dein Name und deine Kontonummer (die die ARGE ja eh hat) sollte sichtbar bleiben.
falsch. es darf garnichts geschwärzt werden, außer partei, gewerkschaft und schlüpfrige shopereien. die zahlen dürfen nicht geschwärzt werden. nur der buchungstext zu besagten punkten.
Meine Meinung ist:
wenn das noch so ist... wie es mal war, dann kannst du das zwar schwärzen, wollen aber genau wissen ob du andere Geldeinkünfte hast
Klar kann ich verstehen das das persönliche Dinge sind... aber offen legen muss man die wohl trotzdem
es darf nicht geschwärzt werden, außer es hat mit partei oder gewerkschaft zu tun. zahlen selber, egal ob eingang oder ausgang, dürfen garnicht gechwärzt werden
Natürlich kannst du die anderen Zahlen schwärzen!
nein kann sie nicht und zahlen schon garnicht.
Natürlich kannst du alle nicht relevanten Buchungen unkenntlich machen, das ist dir unbenommen und üblich.
Deine Aussage ist falsch.
Du solltest mal das
https://datenschutz-berlin.de/content/veroeffentlichungen/hinweise/vorlage-von-kontoauszuegen
Es dürfen Buchungstexte geschwärzt werden - und zwar alle, die das JC nichts angehen und nicht nur die von Dir genannten.
Alles was nichts mit dem Unterhalt zu tun hat, kannst du schwärzen!
Ich versteh nur nicht, was du mit Betrag u. Verwendungszweck meinst?
falsch. es darf garnichts geschwärzt werden, außer partei, gewerkschaft
und schlüpfrige shopereien. die zahlen dürfen nicht geschwärzt werden.
nur der buchungstext zu besagten punkten.
Es ist eher falsch, was du behauptest!
falsch. es darf garnichts geschwärzt werden, außer partei, gewerkschaft und schlüpfrige shopereien. die zahlen dürfen nicht geschwärzt werden. nur der buchungstext zu besagten punkten.