Konto geplündert was soll ich machen?

11 Antworten

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Nein, darf der Mitarbeiter nicht. Es ist dein Konto (du kannst dich ja ausweisen) und du hast selbstverständlich das Recht zu wissen, wer das Geld abgebucht hat. Knapp 4000 € sind ja nicht grad mal ein Trinkgeld.

Ich wäre nicht vorher gegangen, bis ich gewußt hätte, wo das Geld hin ist und das OnlineBanking gesperrt ist und anschließend zur Polizei und Anzeige gestellt.

Padshij 
Beitragsersteller
 23.02.2018, 05:45

Ich war auch ihrer meinung aber ich wurde nach hause geschickt und soll auf onlinebanking warten und bevor ich zu polizei gehe will ich wissen wie wo was... b.z.w die polizei wird es wissen wollen ...

Topses  23.02.2018, 05:56
@Padshij

Gleich heute noch zur Bank und richtig Dampf machen, denen auch gleich mitteilen, dass du gleich anschließend zur Polizei gehts und Anzeige stellst und falls seit dem Tag der Auskunftsverweigerung irgendein finanzieller Schaden erstanden ist, du die Bank auf Schadensersatz verklagen wirst (es wurde ja eine Rückbuchung vorgenommen, ist also nachweisbar, dass sonst nichts unternommen wurde). Ich vermute mal, dass sie dir dann sofort und ganz freundlich jegliche Auskunft erteilen werden :-).

Padshij 
Beitragsersteller
 23.02.2018, 06:40
@Topses

Ok ich werde es genau so machen Danke

Topses  23.02.2018, 07:41
@Padshij

Wünsche dir alles Gute und viel Glück, dass sich alles aufklärt und du dein Geld zurückbekommst.

webya  23.02.2018, 07:44
@Padshij

Nicht nur die Polizei wird es wissen wollen, was da los ist, auch die Bank haftet bei betrügerischen Umsätzen und handelt da sofort.

Deshalb bekommst du schon sofort Auskunft, was auf deinem Konto los ist.

Das klingt alles sehr hilflos.

Wie sollen wir etwas beurteilen können wenn du es selbst nciht weisst. Was macht man hier? Richtig, man geht zur Bank und lässt sich die Kontoauszüge zeigen, gleichzeitig behält man im Hinterkopf dass etwas mit dem Online-Banking nicht mehr stimmt. Dann schaut man sich die abgebuchten Beträge an. Du hast noch Zeit, du kannst alle fraglichen Beträge zurückholen, da es sich um Abbuchungen handeln müsste.

Wurde dein Online-Banking gehackt und die Gelder über dein Konto verschickt sieht das anders aus. Dann ist es ein Schadensfall den du bei grober Fahrlässigkeit vielleicht selber tragen musst, allerdings sind Banken sehr kulant da sie das über die Versicherungen abrechnen. Zudem soll online-banking nicht in Verruf geraten, es verursacht eben erheblich weniger Personalkosten.

Und dann prüfst du was vorliegt und gehst gegebenenfalls wegen einer Anzeige zur Polizei.

Aber ehrlich, das solltest du selbst wissen.

Der Mitarbeiter darf nur dann die Einsicht verweigern, wenn der Kunde sich zu seiner Person nicht korrekt ausweisen kann. Mit gültigem Personalausweis und persönlicher Vorsprache ist dies gegeben. Der Kunde ist nicht nur berechtigt, seine Kontounterlagen zu erhalten, auch Duplikate, die Bank ist sogar zur Saldenabstimmung mit dem Kunden verpflichtet. Dies natürlich auch im Rahmen der Rechnungslegungsvorschriften, da Forderungen des Kunden eben Verbindlichkeiten des Bankinstituts darstellen und damit eine Bilanzposition sind. Im realen Betrugsfall kann sich die Bank schadenersatzpflichtig machen, sofern der Schaden durch Verweigerung des berechtigten Informationsbedürfnisses des Kunden weiter Schaden entsteht.

webya  23.02.2018, 07:43

Den Ausweis hat die Bank online gespeichert. Außerdem reicht schon eine Unterschriftsprobe um sich zu legitimieren. Das geht ganz einfach auch ohne Ausweis vom Kunden.

Die Bank hat auch garantiert keine Einsicht verweigert.

Ich würde auch heute morgen sofort noch mal zur Bank.

Dort können die dir selbstverständlich auskunft über dein Konto geben. Du solltest das am besten jetzt noh sperren, falls es noch nicht geschehen ist.

Und bei der Bank solltest du dann auch sämtliche Daten von dir kontrollieren lassen ob da noch alles stimmt.

Und bei deinen Umsätzen musst du sehen ob es Lastschriften waren die abgebucht wurden, oder Überweisungen bzw Abhebungen am Automaten. Lastschriften kannst du ohne Probleme zurück fordern. Beim Rest sieht es da schon anders aus.

Guten Morgen,

wenn es sich um Ihr Konto handelt, so gibt es keinerlei Grund, dass Ihnen der Einblick dessen verwehrt wird.

Ich würde mich an den Filialleiter wenden und um Stellungnahme bitten.

Sofern dies nicht fruchtet, wenden Sie sich gegebenenfalls an die Hauptzentrale. Dort werden Sie bestimmt erfahren, ob der Mitarbeiter das darf oder nicht, bzw. warum.

Denn letztendlich stellt sich ja der Bankmitarbeiter gegen Sie, und dank ihm könnte der Schaden ja auch noch größer werden.

Gruss Rodium