Koffer wurde geöffnet und Wunderkerzen sichergestellt/entwendet mit was für einer Strafe muss ich rechnen?

6 Antworten

Hallo,

in der EU-Richtlinie VO (EU) Nr. 185/2010 heißt es

„Demnach sind insbesondere folgende Gegenstände für Fluggäste und deren Handgepäck verboten“ bzw. „Im aufgegebenen Gepäck sind folgende Gegenstände verboten:

Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Luftfahrzeugs zu gefährden.“

Genauer heißt es sogar: „Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse“

Und dazu kann man Wunderkerzen durchaus zählen, denn sie enthalten ja einen Brandstoff, der dazu noch nicht ruhig abbrennt, sondern dies unter Aussendung von Funken und glühenden Brandstoffresten tut. Außerdem lassen sich Wunderkerzen nicht einfach löschen und erzeugen auch noch giftige Stoffe wie CO und Stickoxide. Wer kommt also auf die Idee, solche Teile mit ins Flugzeug zu nehmen?

Mit was kannst Du rechnen? Nach einer Info des Luftfahrt-Bundesamtes kann das mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Genaueres steht in den entsprechenden Paragraphen des Luftsicherheitsgesetzes und anderer relevanter Vorschriften. Der Anwalt Deines Vertrauens kann Dich da aber beraten.

Warum du? Man hat dir etwas gestohlen. Eigentlich - also wenn es sich nicht um verbotenes Feuerwerk handelt - müsste die Fluglinie dir das ersetzen.

Bitterkraut  30.12.2015, 22:12

Wunderkerzen dürfen nicht ins Flugzeug. Klare Sache.

Da Wunderkerzen nicht ins Flugzeug dürfen, hattest du die Wahl, die Kerzen werden ersatzlos gestrichen oder du bleibst da. Was hattest du denn erwartet? Deine Schuld, wenn du die ins Gepäck tust, obwohl das nicht erlaubt ist.

Du mußt mit keiner Strafe rechnen.

wohnwagenkind 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 22:18

Und mit was für einer Strafe  muss man rechnen?

Bitterkraut  30.12.2015, 23:01
@wohnwagenkind

daß die Wunderkerzen weg sind. Mehr Strafe gibts nicht.

Gar keine Strafe. Sie wurden nur rausgenommen, mehr aber nicht. 

die wurden sichergestellt, nicht entwendet.

Ansonsten fehlen alle Angaben, die nötig wären, um deine Frage zu beantworten

wohnwagenkind 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 22:09

Mein Koffer wurde geöffnet, die wunderkerzen entwendet, was ist daran jetzt fehlerhaft?

Bitterkraut  30.12.2015, 22:12
@wohnwagenkind

Von wem geöffnet. was für Wunderkerzen und wie viele.

Wunderkerzen sind Explosivstoffe.  Logisch werden die sichergestellt.

wohnwagenkind 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 22:15
@Bitterkraut

Das sie sichergestellt wurden ist mir klar bin ja Zeuge!

Der Koffer wurde von der luftverkehrsgesellschaft geöffnet.

Ganz normale wunderkerzen.

Ich will doch nur die Strafe wissen!!

musso  30.12.2015, 22:15
@wohnwagenkind

ich vermute mal, du bist geflogen. Wunderkerzen an Bord sind nicht erlaubt und wurden daher sicher gestellt, nicht entwendet (=geklaut)

wohnwagenkind 
Beitragsersteller
 30.12.2015, 22:16
@musso

Genau ich bin geflogen und die lagen in meinem Koffer 

musso  30.12.2015, 22:17
@wohnwagenkind

tja, nächstes Mal informieren, was man mitnehmen darf